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Förderung der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/bildung-bafoeg-integration-aussiedler-2-sed-unrechtsbereinigungsgesetz/bildung-bafoeg/erwachsenenbildung/

§ 1 Stellung und Aufgabe der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt

(1) Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, mit Schule, Hochschule und Berufsausbildung gleichberechtigter Teil des gesamten Bildungswesens und steht allen offen.
(2) Erwachsenenbildung soll dem einzelnen helfen, durch freiwillige Wiederaufnahme organisierten Lernens Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, zu erneuern oder zu vermehren. Sie soll die Selbständigkeit des Urteils fördern, zur geistigen Auseinandersetzung anregen, bei der Bewältigung von Lebensproblemen helfen und zu verantwortlichem Handeln im persönlichen, beruflichen, kulturellen und öffentlichen Leben befähigen.
(3) Die Förderung der Erwachsenenbildung ist eine öffentliche Aufgabe. Kommunale Gebietskörperschaften sind gehalten, im Zusammenwirken mit anderen Trägern für ein bedarfsgerechtes Angebot an Erwachsenenbildung zu sorgen. Sie sollen den nach diesem Gesetz als förderungsfähig anerkannten Einrichtungen die Benutzung geeigneter kommunaler Einrichtungen und Anlagen ermöglichen, soweit deren planmäßige Nutzung dem nicht entgegensteht.
(4) Nicht im Rahmen dieses Gesetzes gefördert werden folgende Einrichtungen und Maßnahmen der Erwachsenenbildung:
1. zum Nachholen von Schulabschlüssen im Rahmen des zweiten Bildungsweges gemäß § 7 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt,
2. der Weiterbildung gemäß § 21 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt,
3. der außerschulischen Jugendbildung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und
4. der beruflichen Bildung nach dem Arbeitsförderungsgesetz.
(5) Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Sinne dieses Gesetzes sollen mit anderen Institutionen des Bildungswesens, insbesondere mit Schulen und Hochschulen, sowie mit den für die Maßnahmen nach Absatz 4 Nrn. 1 bis 3 zuständigen Einrichtungen und Stellen eng zusammenarbeiten
und die Möglichkeiten des Medienverbundes nutzen.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Bildungsanbieter

Zuständigkeit:

Zuständige Stelle für die Förderung der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt?

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel. (03 45) 5 14-0
Fax (03 45) 5 14-14 44
E-Mail poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner zur Förderung der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt?

Dann erreichen Sie telefonisch unsere Dienststellen in

Halle: +49 345 514 0

Magdeburg: +49 391 567 02 und

Dessau: +49 340 6506 0


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Weitere Informationen:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/Bildung_BAfoeG/Erwachsenenbildungsgesetz.pdf

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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