Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern (Weiterbildungsförderungsgesetz - WBFöG M-V)
https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/
Auszug aus dem Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern
(1) Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung.
(2) Die Möglichkeit einer Förderung besteht grundsätzlich nur für Einrichtungen der Weiterbildung, welche gemäß § 6 staatlich anerkannt wurden.
(3) Erhalten Einrichtungen der Weiterbildung öffentliche Zuschüsse nach anderen Vorschriften als nach diesem Gesetz, so werden diese Zuschüsse auf die Förderung nach Maßgabe dieses Gesetzes angerechnet.
(4) Auf Antrag können Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung mit der zuständigen obersten Landesbehörde über die Förderung eine Zielvereinbarung mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren abschließen. In diesem Fall tritt an die Stelle des Einzelnachweises der vom Bildungsträger erbrachten Stunden ein jährlich abzufassender Qualitätsbericht über die eigene Arbeit. Einem solchen Antrag auf Förderung ist nur zuzustimmen, sofern der Antragsteller im Rahmen seines Antrages plausibel machen kann, dass eine Förderzusage für bis zu zwei Jahre sowie der Verzicht auf einen detaillierten Stundennachweis zu einer Ausweitung der erbrachten Bildungsangebote und/oder der Weiterbildungsinformation und -beratung ohne Qualitätsverlust führt.
Thematik: Weiterbildung
Zielgruppe(n): Bildungsanbieter, Kommunen, Organisationen, Vereine, Verbände, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige
Zuständigkeit:
https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/
Weitere Informationen:
http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-WeitBiF%C3%B6GMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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