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Richtlinien für die Förderung der beruflichen Ausbildung und der Fortbildung zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung für Berufe der Land-, Haus- und Forstwirtschaft sowie für die Gewährung von Stipendien im Freistaat Bayern

http://www.stmelf.bayern.de/ministerium/004545/

1. Förderung der beruflichen Ausbildung und der Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Freistaat Bayern

Zweck der Zuwendung ist die Förderung der Aus- und Fortbildung in der Land-, Haus- und Forstwirtschaft durch teilweise Deckung der Ausgaben, die den Auszubildenden, einschließlich Schülern im Berufsgrundschuljahr (BGJ-Schüler) und von Berufsfachschulen (BFS-Schüler), bei der Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und den Meisteranwärtern für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung entstehen.

Förderung für Meisteranwärter im Freistaat Bayern

Ausgaben Wievielfür Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung. Werden Lehrgänge nicht von staatlichen Einrichtungen selbst durchgeführt (z.B. Fachkraft Agrarservice), können die hierfür notwendigen Lehrgangskosten bis max. 3.000,00 EUR, abzüglich eines Eigenanteils, erstattet werden. Entsprechendes gilt für Fortbildungskurse, die von der Bayerischen Waldbauernschule durchgeführt werden. Der Eigenanteil wird jährlich vom Staatsministerium festgesetzt.

2. Förderung der Weiterbildung durch die Gewährung von Stipendien an Absolventen der Landwirtschaftsschulen und der staatlichen Fachschulen für Agrarwirtschaft

Zweck der Zuwendung ist es, einen Anreiz zur Inanspruchnahme einer weiterführenden Fortbildungsmaßnahme zu geben, an Absolventen der Landwirtschaftsschulen und der staatlichen Fachschulen für Agrarwirtschaft (mit Abschluss „Wirtschafter”) mit überdurchschnittlichen Leistungen. Durch die Förderung soll eine berufliche oder persönlichkeitsbildende Weiterbildung erleichtert werden.

Gegenstand der Förderung ist insbesondere der Besuch

  • einer Staatlichen Höheren Landbauschule,
  • einer Fachschule für Dorfhelferinnen,
  • eines forstlichen Grundlehrgangs oder von Speziallehrgängen an der Bayerischen Waldbauernschule,
  • eines Grundkurses an einem Bildungszentrum Ländlicher Raum,
  • von Fortbildungsmaßnahmen zum Abschluss Fachagrarwirt (§ 56 BM),
  • eines Ausbildungslehrgangs zum Besamungstechniker,
  • eines Lehrgangs zur Grundqualifizierung zur Agrarbürofachfrau/zum Agrarbürofachmann,
  • von Lehrgängen und Seminaren an der Akademie Landschaftsbau Weihenstephan (ALW).

Zuwendungsempfänger sind die drei jahrgangsbesten Absolventen eines zwei- bzw. dreisemestrigen Studienganges jeder bayerischen Landwirtschaftsschule oder einer staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Sonstige

Zuständigkeit:

Diverse Stellen, siehe die Förderrichtline, u.a. die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern


http://www.stmelf.bayern.de/ministerium/004545/

Weitere Informationen:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/bildungsfoerderungsrichtlinien-bifoer.html

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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