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Förderprogramm Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/

Ziel der Förderung von Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Das Land gewährt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur beruflichen Weiterbildung einzelner Beschäftigter aus Unternehmen und für überbetriebliche Weiterbildungskonzepte.

Gegenstände der Förderung durch das Programm Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen von

  • Beschäftigten aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen sowie von
  • Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern von kleinen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen mit weniger als 50 Beschäftigten. Maßgeblich für die Einstufung als kleines Unternehmen ist die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen in Anhang I AGVO.

Die Förderung der individuellen Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt nach Artikel 31 AGVO. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen sich auf die Vermittlung von beruflicher Fachkompetenz, Sozial- und Führungskompetenz oder Methodenkompetenz beziehen.

Förderung im Rahmen thematischer Weiterbildungsschwerpunkte des Landes

Das programmverantwortliche Ressort kann durch Förderaufrufe thematische Weiterbildungsschwerpunkte setzen.

Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen

Das programmverantwortliche Ressort stellt für Anträge auf individuelle Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der thematischen Weiterbildungsschwerpunkte Fördermittel nach dieser Richtlinie zu deren vorrangigen Bewilligung zur Verfügung.

Art, Umfang und Höhe der Förderung im Programm Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Art der Förderung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

Umfang und Höhe der Förderung

  • Der Fördersatz für die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen nach den Nummern beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Die Förderung für die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen muss mindestens 1.000 EUR betragen.
  • Die Intensität von Beihilfen für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen darf 50% der beihilfefähigen Ausgaben nicht überschreiten.
  • Der Fördersatz für die überbetrieblichen Weiterbildungskonzepte beträgt maximal 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Es werden maximal Ausgaben in Höhe von 40.000 EUR anteilig gefördert.
  • Die Förderung aus ESF-Mitteln beträgt in beiden Programmgebieten maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Antragstellung zum Förderprogramm Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Die NBank stellt die für die Antragstellung, den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis erforderlichen Informationen auf ihrer Internetseite (https://www.nbank.de) bereit. Die Bewilligungsstelle hält für die Erstellung des zahlenmäßigen Nachweises nach Nummer 6.4 ANBest-EFRE/ESF Vordrucke vor.

Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen können fortlaufend von den Unternehmen beantragt werden. Im Antrag hat das Unternehmen Auskunft darüber zu geben, ob es sich um ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) handelt. Maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen in Anhang I AGVO. Eine verbindliche Anmeldung gilt nicht als vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Der Antrag auf Förderung einer individuellen Weiterbildungsmaßnahme muss vier Wochen vor Beginn der individuellen Weiterbildungsmaßnahme bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein.

Sofern mehrere Beschäftigte aus ein und demselben Unternehmen qualifiziert werden, sind für diese die Fördermittel jeweils einzeln zu beantragen und abzurechnen.

Die Förderung im Rahmen thematischer Weiterbildungsschwerpunkte erfolgt auf der Grundlage eines Förderaufrufes. Die NBank startet nach erfolgter Absprache mit dem programmverantwortlichen Ressort den Förderaufruf. Das Schwerpunktthema und Hinweise auf die Verfahrensmodalitäten finden sich in den Ausschreibungsunterlagen zum Förderaufruf.

Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen nach können nur nach erfolgtem Förderaufruf beantragt werden.

Thematik: Bildungsstrukturen

Zielgruppe(n): Bildungsanbieter

Zuständigkeit:

Zuständige Stelle für das Förderprogramm Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Tel. (05 11) 3 00 31-3 33
Fax (05 11) 3 00 31-1 13 33

Beratung zum Förderprogramm Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Telefon 0511 30031-333
E-Mail: beratung@nbank.de

Wir sind für Sie erreichbar
montags bis freitags
08:00 bis 17:00 Uhr


https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/

Weitere Informationen:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/weiterbildung-in-niedersachsen.html

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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