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QualiScheck - Förderung beruflicher Weiterbildung in Rheinland-Pfalz

Ziel und Gegenstand des QualiScheck

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus die Teilnahme von Beschäftigten an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können - auch außerhalb des betrieblichen Kontextes - individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro.

Wer wird durch den QualiScheck gefördert

Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, und das ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Das Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung. Bitte beachte Sie, dass daher folgende Personengruppen nicht gefördert werden können:

  • Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
  • Personen, die eine Erstausbildung absolvieren
  • Personen, die im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind
  • Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler (bitte prüfen Sie eine Antragstellung im Förderansatz Betriebliche Weiterbildung)
  • Nicht Erwerbstätige

Was wird gefördert?

Gefördert werden somit individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.
Bitte beachten Sie: Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch
nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.

Welche Kosten werden durch den QualiScheck übernommen?

Gefördert werden 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z.B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind). Sonstige Kosten, wie z. B. Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten.

Wie wird durch den QualiScheck gefördert?

In zwei Schritten zur Förderung - hier erfahren Sie, wie Sie den QualiScheck erhalten.

Schritt 1: QualiScheck beantragen

Die Antragstellung sowie die Kostenerstattung erfolgen über das EDV Begleitsystem EurekaRLP Plus. Der Antrag muss dort spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Eine Anmeldung zur Weiterbildungs-maßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig. Zur Beantragung des QualiSchecks müssen Sie folgende Unterlagen in das EDV-Begleitsystem einstellen:

  • Ein Ausdruck bzw. eine Kopie des beantragten Weiterbildungs-angebotes, aus dem mindestens der Zeitraum, der Inhalt, der Stundenumfang und die direkten Kosten des Angebotes hervorgehen
  • Kopie des Personalausweises, des Reisepasses oder der Meldebescheinigung
  • Beschäftigungsnachweis
  • Ggf. ablehnende Entscheidung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
  • unterschriebener Antrag (nach abschließender Prüfung des Antragsverfahrens)

Nach abgeschlossener Antragsbearbeitung erlässt die Bewilligungsbehörde einen Bewilligungsbescheid und stellt diesen sowohl postalisch wie auch im EDV-Begleitsystem zur Verfügung. Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben, können Sie sich für Ihre Weiterbildungsmaßnahme anmelden und diese absolvieren.

Schritt 2: Förderung erhalten

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung Ihres Antrags auf Kostenerstattung im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus. Als Nachweis ist das Teilnahmezertifikat, das Ihnen vom Weiterbildungsträger ausgestellt wurde, im EDV-Begleitsystem hochladen. Nach der Prüfung Ihres Antrags auf Kostenerstattung erhalten Sie einen Schlussbescheid und es erfolgt die Erstattung des Förderbetrags auf Ihr Bankkonto. Alle auf die Weiterbildung bezogenen Unterlagen, insbesondere das Teilnahmezertifikat, sind mindestens fünf Jahre nach Auszahlung der Förderung aufzubewahren. Der Abbruch oder eine unvollständige Durchführung der Weiterbildung schließen die Erstattung aus.

Thematik: Berufliche Weiterbildung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

Zuständigkeit:

Für alle Fragen rund um die Antragsstellung stehen wir Ihnen unter 06131 967149 montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung.

Gerne können Sie uns aber auch eine E-Mail schicken an: info(at)berufliche-weiterbildung.rlp.de

Zuständige Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.mastd.rlp.de
arbeitsmarktpolitik(at)mastd.rlp.de


Weitere Informationen:
https://esf.rlp.de/qualischeck/

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Weitere IWWB-Suchen

Bitte beachten Sie auch unsere anderen Suchangebote:

 

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