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Koordinierungsstelle/Verbund Frau und Betrieb e.V.

Schloßstr. 9
49074 Osnabrück

Telefon: 0541/ 270 26

E-Mail: info@frau-und-betrieb-os.de,   https://frau-und-betrieb-os.de/kontakt/

Internet: https://www.frau-und-betrieb-os.de/

Zur Beratung: https://frau-und-betrieb-os.de/koordinierungsstelle/beratung/

Berufliche Beratung

Wir bieten Ihnen eine individuelle Einzelberatung an, die unabhängig, unbürokratisch, kostenlos und vertraulich ist. Dabei gehen wir gezielt auf Ihre Fragen und Lebenssituation ein und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen. Diese Themen können Sie mit uns bearbeiten:

  • Beruflicher Wiedereinstieg
  • Fragen zu Elternzeit / Vereinbarkeit Familie + Beruf
  • Berufliche Neuorientierung / Arbeitsmarktsituation
  • Weiterbildung / Fördermöglichkeiten von Qualifizierungen
  • Hilfestellungen bei Bewerbungsunterlagen und -strategien

Die Beratungen finden in der Koordinierungsstelle in Osnabrück statt und werden von zwei kompetenten, erfahrenen Beraterinnen durchgeführt. Interessiert? Zögern Sie nicht, melden Sie sich und vereinbaren einen Termin. Wir sind für Sie da!

Fördermöglichkeiten

Die Koordinierungsstelle kann Ihre Teilnahme an beruflich relevanten Kursen unter bestimmten Bedingungen finanziell fördern (FIFÖ).

Wer kann gefördert werden?

– Berufsrückkehrerinnen, die kein ALG I oder ALG II beziehen

– Elternzeitnehmende

– geringfügig Beschäftigte

– Mitarbeiterinnen eines Betriebes, der dem „Verbund Frau & Betrieb“ angehört

Ihr Wohnsitz befindet sich in Niedersachsen!

Wann und Wieviel:

Wenn der Kurs für Sie beruflich relevant ist und nicht mehr als 30 Zeitstunden (40 Unterrichtsstunden) umfasst, kann er von der Koordinierungsstelle gefördert werden. Der Zuschuss beträgt dann 50 % der Kursgebühr, maximal jedoch 150,00 €.

Wie bekommen Sie FIFÖ?

– Vorab klären Sie bitte mit uns, ob der angestrebte Kurs förderfähig und sinnvoll ist.

– Für jeden einzelnen Kurs stellen Sie bitte einen eigenen Antrag auf FIFÖ bei der Koordinierungsstelle.

– Der entsprechende Antrag muss vor Kursbeginn bei der Koordinierungsstelle eingereicht werden.

– Sie absolvieren den Kurs, senden uns Ihren Erstattungsantrag zu und bekommen dann von uns das Geld.

– Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht, da Gelder hierfür nur in begrenztem Rahmen zur Verfügung stehen.

 

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Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

"In eigener Sache" Ratgeberportal berufliche Weiterbildung mit kostenlosen Kompetenztests

Weitere IWWB-Suchen

Bitte beachten Sie auch unsere anderen Suchangebote:

 

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