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Bildungsprämie - 3. Förderphase am 1. Juli 2014 gestartet

Die 3. Förderphase des Bundesprogramms Bildungsprämie startet am 1. Juli 2014. In der neuen Förderphase werden für Personen, die einen Prämiengutschein nutzen möchten, veränderte Förderkonditionen gelten.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Die weiterbildungsinteressierte Person muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und
  • die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000 Euro kosten (Maßstab ist die auf der Rechnung angegebene Veranstaltungsgebühr).

Unverändert wird als Voraussetzung gelten, dass die Personen:

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
  • über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro) verfügen.
(30.06.2014, WP)

Informationsseite zur Bildungsprämie

Richtlinie zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen des Bundesprogramms "Bildungsprämie" vom 9. Mai 2014

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