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Baden-Württemberg: Bildungszeitgesetz in der Diskussion

VHS-Verband zum Bildungszeitgesetz: Berufliche und allgemeine Weiterbildung lassen sich nicht abstrakt unterscheiden

Der Volkshochschulverband Baden-Württemberg kritisiert die aktuelle Diskussion um das geplante Bildungszeitgesetz, in der zwischen allgemeiner und beruflicher Weiterbildung abstrakt unterschieden wird. »Ohne Bezug auf eine konkrete berufliche Funktion kann beruflicher Nutzen nicht festgestellt werden«, sagt Verbandsdirektor Dr. Hermann Huba, »denn die Person ist unteilbar. Also muss das Bildungsverständnis ganzheitlich sein«.

»Allgemeinbildung für alle: Zukunftsfrage und Menschenrecht« lautet die Überschrift der kürzlich veröffentlichten Stuttgarter Erklärung des VHS-Verbandes. Darin wird das Bildungsverständnis der Volkshochschulen als Vermittlung umfassender Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben, die der individuellen Entfaltung ebenso dienen wie der beruflichen Entwicklung und der gesellschaftlichen Mitwirkung. »Es sollte sich herumgesprochen haben, dass es keine Schublade gibt, die berufliche Weiterbildung enthält und eine andere mit allgemeiner Weiterbildung«, sagt Dr. Hermann Huba, Direktor des Volks­hochschulverbandes Baden-Württemberg, zur aktuellen Diskussion in den Medien. »Die abstrakte Möglichkeit, beruflichen Nutzen unabhängig von einer konkreten beruflichen Aufgabe festzustellen, die in der Politik und von den Arbeitgebern in der gegenwärtigen Diskussion vorausgesetzt wird, existiert nicht. Ohne Bezug auf eine konkrete berufliche Funktion ist diese Feststellung nicht möglich, denn die Person ist unteilbar. Also muss das Bildungsverständnis ganzheitlich sein«.

Der Volkshochschulverband spricht sich deshalb dafür aus, dass prinzipiell alle anerkannten Kurse der sogenannten allgemeinen und beruflichen Weiterbildung im Gesetz zugelassen werden. »Für den beruflichen Nutzen entscheidend ist nicht eine abstrakte Kategorisierung, sondern die konkrete berufliche Aufgabe, die erfüllt wird. Wer will bestreiten, dass in besonders nervenaufreibenden beruflichen Funktionen ein Entspannungskurs auch von beruflichem Nutzen ist?«, betont Huba.

Für den Beruf umsetzbare und gleichzeitig für die Entwicklung der Persönlichkeit geeignete Weiterbildung findet sich in vielen VHS-Kursen, zum Beispiel im VHS-Studium generale, in Kursen zu interkultureller Kompetenz, Stimmbildung, Präsentationstechniken, EDV, Gesund­heitsbildung, Stressbewältigung, gesunder Ernährung sowie in Sprachkursen, einschließlich zertifizierter Prüfungen in unterschiedlichen Bereichen.

Die aktuelle Statistik zeigt, dass im Jahr 2013 rund 143.000 VHS-Veranstaltungen von 2,16 Millio­nen Interessierten besucht wurden, gut 80.000 Personen mehr als im Jahr zuvor. Zum Volkshoch­schulverband Baden-Württemberg gehören 173 Volkshochschulen mit über 730 Außenstellen. Die Einrichtungen vor Ort bieten ein flächendeckendes Netz an vielfältigen Angeboten zur Allgemein­bildung, Gesundheitsbildung, in den Sprachen und zur beruflichen Qualifizierung sowie in der Alphabetisierung und Grundbildung.  (18.08.2014, prh)

Zur »Stuttgarter Erklärung« (PDF, 2 Seiten)

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