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Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus geht in die nächste Runde

SH WirtschaftsM

Sieben Millionen Euro für bessere Qualifikation von Beschäftigten. 

Gute Nachricht für alle Beschäftigten, Freiberufler, Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende in Schleswig-Holstein: Wer sich in seinem Job weiterqualifizieren und damit seine Einkommenschancen und seinen »Marktwert« verbessern will, dem zahlt das Land die Hälfte seiner Seminarkosten (bis zu einer Obergrenze von 2000 Euro).

»Wir stellen dafür aus dem Landesprogramm Arbeit zwischen bis 2020 sieben Millionen Euro zur Verfügung«, sagte Arbeitsstaatssekretär Frank Nägele am 3. November beim offiziellen Startschuss des »Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein« in Kiel. »Ich bin sicher, dass wir damit einen Qualifizierungsschub auslösen und genau das ist unser Ziel. Denn Weiterbildung ist und bleibt die erste Antwort auf den Fachkräftebedarf – und damit ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes«, so Nägele.

Nachdem der bisherige Weiterbildungsbonus in der letzten EU-Förderperiode (2007-2014) schon deutlich vor Ablauf ausgeschöpft war, wurden die Förderbedingungen neu justiert: Zukünftig muss der Arbeitgeber bei Weiterbildungen mindestens die Hälfte der Seminarkosten dazu zahlen. Nägele: »Wir erreichen damit deutlich mehr Förderfälle und setzen zugleich einen klaren Schwerpunkt auf die berufliche Weiterbildung – und auf die bisher sehr erfolgreiche Bildungspartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern«. Gleichzeitig werde der Weiterbildungsbonus für neue Empfängergruppen und Fallkonstellationen geöffnet. So gilt das Angebot künftig auch für Freiberufler und Inhaber von Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern. Gefördert werden Beschäftigte, die entweder ihren Arbeits- oder Wohnort in Schleswig-Holstein haben. Zudem wird auch die Teilnahme an zertifizierten Online-Weiterbildungen gefördert.

Nägele appellierte an alle Interessierten, anhand der detaillierten Förderkonditionen, die ab heute im Amtsblatt und im Internet veröffentlicht werden, zu prüfen, ob eine Förderung für sie in Frage komme. Hierbei seien aufgrund der notwendigen Abgrenzung zur Bildungsprämie des Bundes feste Kosten-, Einkommens- und Altersgrenzen definiert. So greife der Weiterbildungsbonus erst für Weiterbildungen, die über 1000 Euro kosten. Allerdings könnten auch günstigere Weiterbildungen gefördert werden, wenn das jährliche Bruttoeinkommen der Förderempfänger über 20.000 Euro liegt, die Antragsteller unter 25 Jahre alt sind oder wenn sie weniger als 15 Stunden in der Woche erwerbstätig seien.

Das Arbeitsmarktprogramm der Landesregierung für die Jahre 2014 bis 2020 setzt auf die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften, die Unterstützung bei der Integration von Menschen, die es besonders schwer haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen und die Förderung des Potentials junger Menschen. Das Landesprogramm Arbeit hat ein Volumen von etwa 240 Millionen Euro, davon stammen knapp 89 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). (04.11.2014, prh)

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