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Baden-Württemberg: Bildungszeitgesetz kommt

Land Baden-WuerttembergIn unserer heutigen Wissensgesellschaft ist lebenslanges Lernen wichtiger denn je. Die meisten Bundesländer unterstützen dies u.a. durch eigene Regelungen zum Bildungsurlaub, der in manchen Ländern auch »Bildungsfreistellung« genannt wird. In Baden-Württemberg gibt es bislang ein entsprechendes Gesetz noch nicht. Die dortige Landesregierung hat nun aber eine Regelung zur »Bildungszeit« auf den Weg gebracht.
 
Der hierfür zuständige Wirtschaftsminister Nils Schmid hat in einem Interview erläutert, welche Bedeutung er dem Gesetz, das noch vom Landtag verabschiedet werden muss, zumisst: »Wir geben den Beschäftigten mit dem Gesetz mehr Zeit für Bildung. Damit stärken wir die Weiterbildung und unterstützen die vielen Ehrenamtlichen«.
 
Warum will die Landesregierung ein Bildungszeitgesetz?

Nils Schmid: Wir geben den Beschäftigten mit dem Gesetz mehr Zeit für Bildung. Damit stärken wir die Weiterbildung und unterstützten die vielen Ehrenamtlichen im Südwesten. Wir haben im Dialog mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden ein modernes Gesetz entwickelt, das zu Baden-Württemberg passt. Das Gesetz ist ein eindeutiges Signal für die Bedeutung von lebenslangem Lernen in unserer Wissensgesellschaft. Denn die Anforderungen an die Qualifizierung der Beschäftigten nehmen stetig zu. Und die ehrenamtlich Tätigen brauchen mehr denn je Zeit zur Qualifizierung.

Was bringt das Gesetz für die Beschäftigten im Land?

Schmid: Durch das Gesetz erhalten Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch darauf, sich von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn an bis zu fünf Tagen pro Jahr zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit unter Fortzahlung ihrer Bezüge von der Arbeit freistellen zu lassen.

Was hat ein Arbeitgeber vom Bildungszeitgesetz?

Schmid: In einer sozialen Marktwirtschaft leben die Betriebe davon, dass ihre Beschäftigten fachlich topqualifiziert sind und sich gleichermaßen in die Gesellschaft einbringen. Hier im Land haben die Betriebe ein gesellschaftliches Umfeld, in dem das soziale Miteinander und die Bereitschaft, sich über den eigenen Tellerrand hinaus zu engagieren, außergewöhnlich hoch sind. Die Erfahrung zeigt, dass ein solches Gesetz ein wichtiger Baustein für die Weiterqualifizierung sein kann. Gerade weil Baden-Württemberg einen relativ hohen Anteil an- und ungelernten Beschäftigten hat, kann die Bildungszeit die Weiterbildungsbereitschaft bei dieser Gruppe voranbringen.

Ein Ergebnis unseres Dialogs mit der Wirtschaft war, dass wir die Bedeutung der betrieblichen Weiterbildung sehr stark betont haben. Und wir haben die Belange der Unternehmen an verschiedenen Stellschrauben stärker berücksichtigt: Beispielsweise gibt es keine Übertragbarkeit von nicht ausgeschöpften Freistellungsansprüchen auf das neue Jahr. Das erhöht die Planungssicherheit bei den Unternehmen.

QUELLE: Nach einem Interview auf Baden-Wuerttemberg.de


(12.11.2014, prh)

Im Wortlaut: Entwurf eines Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) (PDF, 21 Seiten)

siehe auch: Übersicht zum Bildungsurlaub in Deutschland

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