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Metall- und Elektroindustrie: Weiterbildung wird finanziell gefördert

IG Metall BaWue

Die Tarifvertragsparteien in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie haben sich in der Nacht zum 24. Februar in der vierten Verhandlung auf einen Tarifabschluss geeinigt. Demnach steigen die Entgelte für die rund 800.000 Beschäftigten in der Branche vom 1. April 2015 um 3,4 Prozent, zudem wurde eine Einmalzahlung von insgesamt 150 Euro vereinbart. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2016.

Beschäftigte, die sich während ihres Arbeitslebens persönlich weiterbilden wollen, haben künftig nicht nur einen Anspruch auf Freistellung für Bildung, sondern in Absprache der Betriebsparteien auch auf finanzielle Förderung der Qualifizierungsmaßnahme analog zur Altersteilzeit.

In einer Mitteilung der IG Metall heißt zu den Vereinbarungen zur Weiterbildung:

  • Der Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Quali) wird zum 1. März 2015 von einer Neufassung abgelöst, die zwischen Weiterbildungsmodellen für verschiedene Beschäftigtengruppen unterscheidet. Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31.12.2019 gekündigt werden.

  • An- und Ungelernte
    Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass die Beschäftigungsfähigkeit von An- und Ungelernten besonderer Berücksichtigung bedarf. Arbeitgeber und Betriebsrat haben über den Bedarf zu beraten und auf dieser Basis spezielle Programme für An- und Ungelernte anzubieten. Die bestehende Sozialpartnervereinbarung »Vom Einstieg zum Aufstieg« aus dem Jahr 2012 zur Förderung der Beruflichkeit von nicht-ausbildungsreifen Jugendlichen wird entsprechend ergänzt. Die Programme orientieren sich an der Herstellung von berufsqualifizierenden Abschlüssen.

  • Persönliche Weiterbildung
    Beschäftigte haben wie bisher Anspruch auf Freistellung für Weiterbildung, im verblockten Teilzeitmodell gilt dies künftig bis zu sieben Jahre lang. Eine einmalige Ausscheidungsvereinbarung mit gleichzeitiger Wiedereinstellungszusage nach der Qualifizierung ist auf fünf Jahre begrenzt. Die Ankündigungsfristen für die Qualifizierungen wurden verkürzt.

  • Förderung für persönliche Weiterbildung
    Vereinbaren die Betriebsparteien, dass ein Teil des ATZ-Volumens für Bildungsteilzeit verwendet wird, werden persönliche Weiterbildungsmaßnahmen analog zum ATZ-Modell mit den entsprechenden monatlichen Aufstockungsbeträgen gefördert. Beschäftigte können so in Weiterbildungen während der Dauer der Bildungsteilzeit zwischen 75 und 79 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten. Die Betriebsparteien können davon abweichende Modelle vereinbaren.

  • Der Arbeitgeber kann Anträge auf geförderte Bildungsteilzeit nur aus besonderem Grund ablehnen, zum Beispiel wenn er glaubhaft darlegen kann, dass auch mittelfristig die erworbene Qualifikation des Beschäftigten betrieblich nicht benötigt wird. In Streitfällen entscheidet eine paritätische Kommission.

  (24.02.2015, prh)

vergleiche: GESAMTMETALL: Tarifabschluss in der M+E-Industrie erzielt

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