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NRW stellt Weichen für zukunftssichere Weiterbildung

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Landes-Staatssekretär Klaus Kaiser stellt Eckpunkte zur Gesetzesnovellierung vor – Kaiser: Weiterbildung leistet unverzichtbaren Beitrag für das Zusammenleben 

Anlässlich des 100-jährigen Bestehens von Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen hat Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Volkshochschulen über die Perspektiven der Weiterbildung im Land informiert – und die Eckpunkte zur geplanten Reform des Weiterbildungsgesetzes vorgestellt.

»Die Volkshochschulen leisten unverzichtbare Beiträge für das Zusammenleben und das demokratische Miteinander in unserem Land. Sie stehen seit 1919 für das Recht auf Bildung – und fördern den Zusammenhalt und die gesellschaftliche Teilhabe aller. Die Angebote reichen von Sprach- und Integrationskursen über politische Bildung bis hin zum Nachholen von Schulabschlüssen oder beruflicher Weiterbildung«, sagte Kaiser. »Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes wollen wir die vielfältige Weiterbildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen stärken und die bundesweite Vorbildrolle ausbauen – damit sie weiterhin schnell auf gesellschaftliche Herausforderungen wie die Digitalisierung oder die Integration von Zugewanderten reagieren kann«.

In Nordrhein-Westfalen sind rund 130 der bundesweit über 900 Volkshochschulen angesiedelt. Um die Weiterbildung zu stärken und zukunftsfest aufzustellen, wird das Land das Weiterbildungsgesetz modernisieren. Das Eckpunktepapier des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zum neuen Weiterbildungsgesetz wurde am 25. Juni 2019 vom Kabinett gebilligt.

Es setzt u.a. folgende Schwerpunkte:

  • Volksbildung bleibt kommunale Pflichtaufgabe, die durch eine verlässliche Finanzierung des Landes abgesichert wird;
  • Stärkung und Absicherung für Lehrgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen zur Integration junger Erwachsener in die Arbeitswelt;
  • Innovationspauschale für neue Angebote in den Bereichen Digitalisierung, Sozialraumorientierung, aufsuchende Bildungsarbeit und Erschließung neuer Zielgruppen.

Das Eckpunktepapier ist dem Wissenschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen übermittelt worden und soll nun den Einrichtungen und den Trägern der Weiterbildung vorgestellt und mit ihnen erörtert werden. Ein Entwurf zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes soll im Jahr 2020 erarbeitet werden.

Barbara Lorenz-Allendorff, 1. stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes der Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen, unterstützt die Novelle des Weiterbildungsgesetzes. »Für die Entwicklung neuer Bildungsformate benötigen die Volkshochschulen freie Ressourcen. Der Ansatz der Landesregierung, das Innovationspotenzial der Weiterbildung zu stärken, ist in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen nur folgerichtig und unbedingt zu begrüßen«.

Die Landesregierung und der Landtag haben bereits nach der Landtagswahl 2017 wichtige finanzielle Impulse zur Stärkung der Weiterbildung gesetzt:

  • Bereits 2017 hat die neue Landesregierung die Kürzungen in der gesetzlichen Weiterbildungsfinanzierung zurückgenommen. Das macht rund fünf Millionen. Euro jährlich mehr für die Weiterbildung.
  • Darüber hinaus werden die finanziellen Mittel für die allgemeine Weiterbildung jährlich dynamisiert, um die Qualität der Weiterbildungsangebote zu sichern und zu steigern: Für 2019 ist eine erste Steigerung um zwei Millionen Euro vorgesehen. Diese Dynamisierung soll fortgeschrieben werden, für 2020 ist ein Plus von vier Millionen Euro geplant. Bis zum Ende der Legislaturperiode 2022 steigen die Zuschüsse um rund 25 Millionen Euro.
  • Damit die Landesorganisationen ihre Mitgliedseinrichtungen für das Lehren und Lernen im digitalen Wandel qualifizieren können, hat der Landtag die finanzielle Förderung von 300.000 Euro im Jahr 2017 auf eine Million Euro im Jahr 2019 erhöht.

Die gesetzliche Förderung beträgt im Jahr 2019 für den Bereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) rund 107 Millionen Euro, hinzu kommen rund 26 Millionen Euro für Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung, die im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) ausgestellt sind. Auf die Volkshochschulen entfallen rund 55 Millionen Euro einschließlich der Mittel für das Nachholen von Schulabschlüssen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 460 Weiterbildungseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft, sie haben im Jahr 2017 rund 257.000 Bildungsveranstaltungen mit 3,6 Millionen Teilnahmefällen und 6,9 Millionen Unterrichtstunden durchgeführt. Träger der rund 130 Volkshochschulen sind die Kommunen, Träger der weiteren Einrichtungen sind vielfältige gesellschaftliche Akteure wie Kirchen, Gewerkschaften, der organisierte Sport, parteinahe Stiftungen, Wohlfahrtsverbände, Vereine und Initiativen.

»In ihrer 100-jährigen Geschichte haben die Volkshochschulen immer wieder ihre hohe Veränderungskompetenz bewiesen. Auf aktuelle gesellschaftliche Trends oder berufliche Anforderungen, wie zum Beispiel beim Thema Digitalisierung, reagieren die Volkshochschulen zeitnah und auf hohem Niveau«, sagte Volker Heckner, Leiter der VHS Duisburg.

Hintergrund
Mit der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung im August 1919 ist die Volksbildung erstmals verfassungsrechtlich verankert worden. Das ist die Geburtsstunde der Volkshochschulen, die in Folge dieser Entscheidung zahlreich entstehen. Auch auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 1919 Weiterbildungsstätten gegründet, etwa in Essen, Köln, Lünen, Duisburg, Recklinghausen, Düsseldorf, Iserlohn, der Region Rur-Eifel, Gelsenkirchen oder Oberhausen.

(27.08.2019, prh)

Eckpunktepapier zur Novellierung des NRW-Weiterbildungsgesetzes (PDF, 11 Seiten)

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