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Weiterbildungsförderung: Bildungsscheck Sachsen ab November verfügbar

Die Förderung »Weiterbildungsscheck Sachsen« startet. Gefördert werden Arbeitnehmer, die sich in Eigeninitiative weiterbilden wollen

ArbeitnehmerInnen können Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen beantragen, wenn diese den beruflichen Werdegang unterstützen und die ArbeitnehmerInnen in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen. Im Bereich der Gesundheitsfachberufe können nur anerkannte Weiterbildungen nach dem Sächsischen Weiterbildungsgesetz bzw. der Weiterbildungsverordnung für Gesundheitsfachberufe gefördert werden. Von der Förderung ausgenommen sind Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind.

Überschreitet das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen 2500 €, sind nur Arbeitnehmer antragsberechtigt, die:

  • ein Einkommen innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung erzielen und
  • älter als 50 Jahre sind oder
  • in Teilzeit arbeiten oder
  • in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind oder
  • Leiharbeitnehmer sind oder
  • mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss anstreben.

Mit dem Antrag sind zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Weiterbildung grundsätzlich drei Angebote vorzulegen, wobei durch den Antragsteller eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist. Als Angebote gelten auch Preisinformationen von Fort- und Weiterbildungsanbietern. Können keine drei vergleichbaren Angebote oder Preisinformationen eingeholt werden, so genügt im begründeten Einzelfall eine geringere Anzahl.

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Dauer/Fristen

Der Antrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages bei der SAB dauert ca. 6 Wochen. Die Weiterbildungsmaßnahme kann erst nach Bestätigung durch die SAB bzw. nach Erlass des Weiterbildungsschecks/Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Quelle: SAB - Alle Angaben ohne Gewähr

  (31.10.2010, prh)

Antrag auf Weiterbildungsscheck Sachsen (Online-Formular, PDF, 4 Seiten)

Rechtliche Grundlage

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