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Sozialgerichtstag: Keine Kürzungen bei Bildungsinstrumenten für Arbeitslose

»Sparen bei der Bildung ist der falsche Weg!«, so das Ergebnis der Beratungen in der Kommission Arbeitsförderungsrecht (SGB III) auf dem 3. Deutschen Sozialgerichtstag. Als prominentester Redner in der Arbeitsgruppe referierte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt über Aus- und Weiterbildung für Arbeitslose und den Bildungsmangel als wesentlichstes Diskriminierungsmerkmal am Arbeitsmarkt.

Die von der Bundesregierung für 2011 angestrebte Bildungsinstrumente-Reform des Arbeitsförderungsrechts zur Einsparung von Haushaltsmitteln stieß bei den Kommissionsmitgliedern, darunter hochrangige Vertreter aus der Justiz, überwiegend auf Ablehnung: Sparen aus Gründen der Haushaltskonsolidierung sei bei Bildung angesichts einer wachsenden Schicht junger Menschen ohne Schulabschluss und Berufsausbildung auf der einen Seite und eines größer werdenden Fachkräftemangels auf der anderen Seite der falsche Weg zur Beseitigung des Bildungsdefizits.

Anzustreben sei eine Reform der Bildungsinstrumente, die durch Bündelung der Leistungen und Förderung aus einer Hand mehr Konzentration und Transparenz schaffe. Durch eine Harmonisierung und Neuausrichtung sei der Wirkungsgrad der einzelnen Leistungen zu erhöhen. Individuelle Bildungsmaßnahmen sollten vorrangig vor Zuschussleistungen an Arbeitgeber gefördert werden. Auch sollten Beförderungskosten im Zusammenhang mit Bildungsmaßnahmen generell übernommen werden.

HINTERGRUND
Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. ist ein interdisziplinärer Fachverband und beteiligt sich auf allen Gebieten des Sozialrechts an der rechtspolitischen Debatte. Zu diesem Zweck veranstaltet er alle zwei Jahre einen öffentlichen Kongress, den »Deutschen Sozialgerichtstag«. Zwischen den Sozialgerichtstagen verfolgt er sein Ziel durch die Veranstaltung von Workshops und die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren. Er wirkt als Sachverständiger bei Anhörungen des Deutschen Bundestags und in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit. Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. ist keine berufsständische Vertretung, sondern ein Forum für alle, die dem Sozialrecht beruflich verbunden sind. Zu seinen Mitgliedern gehören neben Anwälten und Richtern auch Rentenberater, Verwaltungsmitarbeiter, Ärzte, Pflegesachverständige sowie Vertreter aus Verbänden und Politik.

Der 3. Deutschen Sozialgerichtstag fand mit weit über 300 Teilnehmern am 18. und 19. November in Potsdam statt. Eröffnet wurde er mit einem Referat der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ursula von der Leyen. Ihr antworteten die brandenburgischen Minister für Soziales und Justiz Günter Baaske und Dr. Volkmar Schöneburg. (25.11.2010, prh)

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