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Rheinland-Pfalz: Leichterer Zugang zum Studium für beruflich Hochqualifizierte

Mit Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes am 1. September 2010 ist der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur bereits deutlich erweitert worden. Meisterinnen und Meister sowie gleich Qualifizierte haben einen fachlich unbeschränkten Zugang zu allen Hochschulen. Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung können nach mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit jedes Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. An Universitäten steht der Weg zu allen Studiengängen offen, die mit der Berufsausbildung verwandt sind. Gleichzeitig sind das bisher erforderliche Probestudium und die Eignungsfeststellung entfallen. In dem im Januar startenden Modellversuch will Rheinland-Pfalz darüber hinaus gehen und erproben, ob und unter welchen Bedingungen auch beruflich Qualifizierten ohne die geforderte zusätzliche zweijährige Berufserfahrung der Weg an die Hochschulen geebnet werden kann.

»Wir brauchen mehr Menschen mit einer akademischen Ausbildung, insbesondere um den steigenden Fachkräftebedarf mit hochqualifizierten Arbeitskräften abzudecken. Und wir wollen die Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung weiter vorantreiben. Die Öffnung der Hochschulen ist dazu ein wichtiger hochschulpolitischer Schritt, mit dem Rheinland-Pfalz in Deutschland eine Vorreiterrolle einnimmt«, erläuterte Bildungs- und Wissenschaftsministerin Doris Ahnen das Engagement der Landesregierung auf der Pressekonferenz.

Noch gebe es zu wenige Studierende, die ihren Weg an eine Hochschule über ihre berufliche Qualifikation gefunden hätten. Im europäischen Vergleich studieren in Deutschland mit rund einem Prozent deutlich weniger beruflich Qualifizierte, als in anderen Ländern. In Rheinland-Pfalz waren 2009 875 beruflich qualifizierte Studierende eingeschrieben, allerdings mit steigender Tendenz bei den Studienanfängerinnen und Studienanfängern zum Sommersemester 2010; hier lag die Quote bei 1,48 Prozent.

Die Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte bedeute mehr Aufstiegsmöglichkeiten in der Bildung und ermögliche so auch einen sozial gerechteren Hochschulzugang, so Ahnen.

Bundesweit einzigartiges Modellprojekt

Der Modellversuch wird ermöglicht durch eine Experimentierklausel im neuen Hochschulgesetz, die es erlaubt, von den bisherigen Zugangsvoraussetzungen abzuweichen. In einer Arbeitsgemeinschaft des Wissenschaftsministeriums, der Hochschulen und der Kammern wurde in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Qualitätssicherung der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz ein Modellversuch entwickelt, in dem untersucht werden soll, ob und unter welchen Bedingungen auf die zweijährige Berufserfahrung verzichtet werden kann. Damit könnte jungen Menschen mit einer Berufsausbildung zukünftig ein schneller und direkter Zugang zu den Hochschulen des Landes ermöglicht werden. Gleichzeitig soll die Situation von beruflich qualifizierten Studierenden insgesamt genauer untersucht werden, um zukünftig bessere Voraussetzungen für einen Studienerfolg zu erreichen.

Hochschulen, die sich am Modellversuch beteiligen, sollen in einzelnen ausgewählten Studiengängen beruflich Qualifizierte auch ohne berufliche Vorerfahrung aufnehmen. Diese sogenannten Kerngruppen werden intensiv während ihres gesamten Studiums wissenschaftlich begleitet und befragt, wobei auch die Lehrenden mit einbezogen werden. Im Sommersemester 2011 startet der Modellversuch zunächst an der Fachhochschule Mainz mit ihrem berufsintegrierenden Studiengang Betriebswirtschaftslehre und an der Fachhochschule Koblenz mit ihren ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen. In den beiden darauffolgenden Semestern werden weitere Fächer und Fachhochschulen an dem Modellversuch teilnehmen.

Parallel sollen alle beruflich Qualifizierten Studienanfängerinnen und Studienanfänger über alle Hochschulen und Fächer hinweg regelmäßig im Verlaufe ihres Studiums zu Motivation, Vorerfahrung, Einschätzung der eigenen Studierfähigkeit und Studienleistungen befragt werden. Hier soll untersucht werden, welche zusätzlichen Begleitmaßnahmen sinnvoll sind, um den Studienerfolg der beruflich Qualifizierten zu unterstützen. (15.12.2010, prh)

Weitere Informationen zum Modellversuch

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