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Trägerzulassung: Qualitätsprüfung bei Arbeitsmarktdienstleistern

Künftig benötigen alle Träger, die Maßnahmen zur Arbeitsförderung im Rechtskreis des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) anbieten, eine Trägerzulassung von unabhängigen Sachverständigen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, die Trägerzulassung sei auch eine Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.

Ziel des Zulassungsverfahrens sei es, die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen zu verbessern. Dieses Ziel gelte für alle Träger unabhängig von ihrer Größe, bekräftigt die Regierung. Bisher besitzen in der Regel große Arbeitsmarktdienstleister eine Trägerzulassung, wohingegen kleine Einrichtungen, die nur regional arbeiten, oft noch nicht zertifiziert sind.

Die Linke hatte in ihrer Anfrage deshalb die Befürchtung geäußert, dass es zu einer Marktbereinigung zu Ungunsten kleiner Träger kommen könne. Dies sei »nicht gewollt« betont nun die Regierung. Deshalb sei das bisher bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung praktizierte Zertifizierungsverfahren weiterentwickelt und hinsichtlich des Prüfaufwands vereinfacht worden. Vor allem werde die Gültigkeit der Zulassung von drei auf fünf Jahre verlängert, schreibt die Regierung.

Abschließend weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie das Ziel verfolge, »eine Änderung des Vergaberechts zu erreichen, die es zulässt, im Rahmen der Bewertung von Angeboten insbesondere auch qualitätsbezogene Aspekte, wie etwa nachgewiesene Integrationserfolge eines Anbieters in der Vergangenheit, zu berücksichtigen«.

(Nach einer Mitteilung des Deutschen Bundestages)

  (17.08.2011, prh)

Antwort der Bundesregierung im Wortlaut (PDF, 4 Seiten)

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