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Kiel diskutiert neues Weiterbildungsgesetz

Zur Debatte am 25.01.2012 im schleswig-holsteinischen Landtag

Mit einem neuen Gesetz will die schwarz-gelbe Koalition die Qualität der beruflichen Weiterbildung in Schleswig-Holstein verbessern. Die Koalitionsfraktionen brachten den Gesetzentwurf aus dem Wissenschaftsministerium gegen die Stimmen der Opposition durch den Bildungsausschuss.

Das neue Regelwerk soll das bisherige Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz von 1990 ersetzen. Neu geregelt werden unter anderem die Verfahren zur Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltungen, für die Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsfreistellung haben. Im Jahr 2009 hätten zwar nur 5.985 Personen ihr Recht auf Bildungsfreistellung wahrgenommen, das seien lediglich 0,69 Prozent der Anspruchsberechtigten. Gleichwohl halte die Landesregierung aber am Anspruch auf Weiterbildung fest. Mit Blick auf den steigenden Fachkräftebedarf gehe es darum, vorhandene Potentiale zu nutzen und deshalb Anreize für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu setzen, heißt es aus dem Ministerium.

Ansprechpartner für die Veranstalter soll künftig die Investitionsbank Schleswig-Holstein sein, die die Bearbeitung der jährlich rund 3.000 Anträge auf Anerkennung übernehmen soll. Das kostet allerdings Geld: bis zu 70 Euro werden pro Anerkennungsverfahren fällig. Das Ministerium ist aber überzeugt, dass »die staatliche Anerkennung wie ein Gütesiegel wirkt und damit werbewirksam ist«. Insofern dürfte sich der Aufwand insgesamt für die Veranstalter rechnen.

Die Veranstaltungen dürfen als sogenannte Typenveranstaltungen in zwei Jahren nach gleichem Muster beliebig häufig durchgeführt werden. Ein positiver Nebeneffekt der Neuregelung sei die Einsparung von anderthalb Planstellen im Wirtschaftsministerium.

Die SPD, die die Debatte mit einem eigenen Antrag im Mai 2010 angestoßen hatte, spricht dagegen von einem »Weiterbildungs-Abbaugesetz«. Die Sozialdemokraten monieren insbesondere, dass die bisherigen Freistellungsregelungen eingeschränkt werden. Eine Neuerung: Bislang konnten Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen pro Jahr über zwei Jahre ansammeln, um dann zehn Tage Bildungsurlaub zu machen. Nach Willen von Schwarz-Gelb soll diese »Verblockung« künftig nur noch unter strengen Auflagen möglich sein. So muss das Bildungsministerium »die Notwendigkeit anerkennen«.

  (24.01.2012, prh)

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF, 36 Seiten)

Bericht und Beschlussfassung des Bildungsausschusses (PDF, 20 Seiten)

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