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Wiedereingliederung nach Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

Von den gut 600.000 Menschen, die im Jahr 2009 aus einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung ausgetreten sind, haben sich laut Bundesregierung sechs Monate danach 45 Prozent in einer sozialversicherten Beschäftigung befunden.

Lässt man bei der Berechnung die Teilnehmer außer Betracht, die vor und während der geförderten beruflichen Weiterbildung bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, beläuft sich der Anteil derer, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befanden, auf 39 Prozent, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Danach lag die »Eingliederungsquote der im Jahr 2010 aus Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ausgetretenen Teilnehmer (ohne Teilnehmer des Sonderprogramms WeGebAU/Qualifizierungsförderung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld)« bei 45,1 Prozent. (23.04.2012, prh)

Zur Antwort der Bundesregierung (PDF, 28 Seiten)

siehe auch: Weiterbildungsförderung von Arbeitslosen und Beschäftigten

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