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Förderprogramme des Bundesamtes für Güterverkehr gut angenommen

Mit den Förderprogrammen »Aus- und Weiterbildung« (AW) und »De-minimis« (DM) werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, um bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchzuführen.

Der Anteil der Förderung des Förderprogramms »Aus- und Weiterbildung« ist nach Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten. Hierzu zählen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

Die seit Januar 2009 bestehenden Förderprogramme werden nach Angaben der Bundesregierung inzwischen gut angenommen: so wurden von den Unternehmen insgesamt über 173.700 Förderanträge DM und AW gestellt. Während in 2011 noch rund 95 Prozent der Mittel abgerufen wurden, wird für 2012 mit einem vollständigen Mittelabfluss gerechnet.

Gefördert werden ausschließlich folgende Maßnahmen:

  • betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin,
  • allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß Anlage zu der genannten Förderrichtlinie.

Großunternehmen, d.h. Unternehmen die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen, müssen nachweisen, dass die Zuwendung einen Anreizeffekt hat. Es werden nur Vorhaben gefördert, für die keine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln erfolgt.

  (27.04.2012, prh)

Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen

Förderprogramme des Bundesamtes für Güterverkehr

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