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Bremen: Weiter mit Bildung

Weiterbildungsschecks und feste Beratungsstrukturen: Bremer Senat will berufsbezogene Weiterbildung stärken / Neue Angebote auch für Migranten
Mit Weiterbildungschecks, neuen Beratungsangeboten in den Räumlichkeiten von Arbeitnehmerkammer und Handelskammer und einer speziellen Beratung für Personen, die ihre Berufsabschlüsse im Ausland erworben haben, möchte der Bremer Senat deutliche neue Akzente bei der beruflichen Weiterbildung setzen.
 
Gemeinsam mit der Handelskammer Bremen und der Arbeitnehmerkammer ist das Landesprogramm »Weiterbildungsberatung vor Ort« am 14.05.2012 von Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen und dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner, vorgestellt worden.

Künftig werden in den Räumlichkeiten der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Handelskammer Bremen für jeden Bürger und jede Bürgerin sowie für die Betriebe offene Anlaufstellen für berufsbezogene Weiterbildungsberatung bereitgestellt. Die Partner Arbeitnehmerkammer und Handelskammer stellen auf Basis von Kooperationsvereinbarungen Räumlichkeiten und Sachmittel bereit, das Personal kommt vom Arbeitsressort. Das Vorhaben wird mit Mitteln des europäischen Sozialfonds gefördert.

Senator Martin Günthner: »Wer fit für Beruf und Karriere bleiben will, muss sich weiterbilden. Die guten Angebote, die es hierfür gibt, sollen noch mehr Unternehmen und Beschäftigte erreichen. Die beiden neuen Anlaufstellen sollen kostenlose Beratung über geeignete Weiterbildungsangebote bieten. Davon versprechen wir uns einen wichtigen Impuls, um Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im Land zu unterstützen, sich im Dschungel der Angebotslandschaft besser zurechtzufinden.«

Bürgermeister Jens Böhrnsen: »Mir ist dabei besonders wichtig, dass mit der neuen Beratungsstruktur ein wichtiges Angebot für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund geschaffen wird. Bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist es oft schwierig, die dafür zuständige Stelle zu identifizieren. Hier werden die neuen Anlaufstellen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Damit wird ein Beitrag zur beruflichen Integration, oftmals hoch qualifizierter, ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet.«

Für Menschen mit Migrationshintergrund werde die Weiterbildungsberatung auch Nachqualifizierungsmöglichkeiten transparent machen, um fehlende Kompetenzbausteine deutscher Berufsbilder nachzuholen und ggf. auf eine Externenprüfung vorzubereiten. Böhrnsen: »All dies sind Beiträge, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.«

Eine weitere Neuigkeit ist der Bremer Weiterbildungsscheck, der eine finanzielle Unterstützung für Lehrgänge bietet, die einen Bezug zum Berufsalltag haben. Dieser Weiterbildungsscheck soll einen Anreiz für Geringverdiener /-innen und Kleinbetriebe bieten, berufsbezogene Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Der Berufsbezug wird im Landesprogramm bewusst weit definiert, so dass auch Weiterbildungsinhalte, die zum Beispiel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, förderfähig sind.

Mit dem Scheck werden Weiterbildungslehrgänge pro Person einmal kalenderjährlich mit bis zu 500 Euro subventioniert. Maximal werden 50 Prozent der Lehrgangskosten übernommen.

Auch für Kleinbetriebe bietet der Scheck Anreize: Suchen Kleinbetriebe für ihre Mitarbeitenden um den Weiterbildungsscheck nach, so können bis zu 10 Schecks pro Unternehmen und Jahr genutzt werden, wenn An- und Ungelernte angemessen beteiligt werden. Martin Günthner: »Wir wissen, dass weniger Frauen als Männer die Möglichkeiten zur Weiterbildung nutzen. Deshalb sollen Frauen mit 60 Prozent besonders von dem Scheck profitieren.«

Im kommenden Jahr soll das Landesprogramm um eine weitere Initiative ergänzt werden. In Gröpelingen wird der Versuch unternommen, durch einen aufsuchenden Beratungsansatz auch Zielgruppen zur Weiterbildung zu motivieren, die hierfür bislang nur bedingt ansprechbar waren. Dabei werden Personen in prekärer Beschäftigung sowie Menschen mit Migrationshintergrund eine wichtige Zielgruppe sein.

Eine Online-Präsenz des Landesprogramms unter »Bremen.de« ist ab Juni 2012 geplant.
Finanziert wird das Landesprogramm Mitteln des europäischen Sozialfonds. So stehen bis 2014 720.000 Euro zur Verfügung.

Die Kosten für die Räume und Sachmittel werden von Arbeitnehmerkammer und Handelskammer übernommen.

 

(15.05.2012, prh)

QUELLE: Senatspressestelle Bremen

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