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Mehr Weiterbildungschancen für Auszubildende

rheinland-pfalzAuszubildende in Rheinland-Pfalz sollen künftig mehr Weiterbildungschancen wahrnehmen können.

Mit einer Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes, der das rheinland-pfälzische Kabinett in erster Beratung zugestimmt hat, soll der Freistellungsanspruch von Auszubildenden für gesellschaftspolitische Weiterbildungsmaßnahmen auf fünf Tage pro Ausbildungsjahr erweitert werden.

»Wir wollen das demokratische Bewusstsein gerade bei jungen Menschen stärken und sie zum Engagement in der Gesellschaft motivieren. Indem wir ihnen mehr Chancen eröffnen, sich auf diesem Feld weiterzubilden, leisten wir auch einen Beitrag zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung und bieten mehr Möglichkeiten für den Dialog der Generationen«, begründete Landes-Weiterbildungsministerin Doris Ahnen (SPD) die vorgeschlagene Änderung, die den Bildungsfreistellungsregelungen in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein entspricht.

Bisher liegt in Rheinland-Pfalz der Freistellungsanspruch für Auszubildende für die gesellschaftspolitische Weiterbildung bei drei Tagen für die gesamte Ausbildungszeit, wobei eine Freistellung erst ab dem zweiten Ausbildungsjahr beantragt werden kann.

Grundsätzlich besteht nach dem Bildungsfreistellungsgesetz in Betrieben, die einen regulären Personalstamm von weniger als fünf Beschäftigten haben, kein Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Zur Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten erstattet das Land zudem auf Antrag einen pauschalierten Lohnanteil für den Zeitraum der Bildungsfreistellung.

 

(20.08.2012, prh)

•Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz (zum 20.08.2012 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe)

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