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Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer wird oft unterschätzt

Seit dem 10. September 2009 gilt das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), das eine regelmäßige Weiterbildung von Berufskraftfahrern vorsieht. Doch viele Logistikunternehmen sind auf die neuen Regelungen noch nicht oder nur unzureichend vorbereitet. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Instituts für Verkehrspädagogik (ifv). So haben knapp die Hälfte der befragten Unternehmen noch keine Weiterbildungsmaßnahmen terminiert. Dessen ungeachtet gab mehr als jeder zweite Betrieb an, in den nächsten zwölf Monaten zusätzliche Fahrer einstellen zu wollen, wodurch sich der Bedarf noch weiter erhöhen würde.

»Obwohl das neue Gesetz für Berufskraftfahrer bereits seit September letzten Jahres in Kraft ist, werden die Auswirkungen von vielen Unternehmen noch immer unterschätzt«, sagt Kay Burmester, Geschäftsführer des Instituts für Verkehrspädagogik. So liefen zahlreiche Logistikdienstleister Gefahr, ihren Weiterbildungspflichten nicht rechtzeitig nachkommen zu können, was mit erhöhten Kosten, Wartezeiten und zusätzlichen Behördengängen einherginge. Nach dem neuen BKrFQG müssen Unternehmen eine 35-stündige Weiterbildung für ihre Berufskraftfahrer bis zum 10. September 2014 nachweisen. (29.01.2010, prh)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG

EU-Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge

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