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Rheinland-Pfalz: Mehr Chancen auf Weiterbildung für Auszubildende

Rheinland-pfälzisches Bildungsfreistellungsgesetz erweitert.

Auszubildende in Rheinland-Pfalz können seit dem 1. Januar 2013 mehr Weiterbildungschancen im gesellschaftspolitischen Bereich wahrnehmen. Der Anspruch dafür wird durch die Neufassung des Bildungsfreistellungsgesetzes auf fünf Tage pro Ausbildungsjahr erweitert. Dies entspricht den Bildungsfreistellungsregelungen, die bereits in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gelten.

Eine Freistellung kann frühestens sechs Monate nach Beginn der Ausbildung beantragt werden. Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Bildungsfreistellung für anerkannte Maßnahmen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz in Betrieben, die einen regulären Personalstamm von mehr als fünf Beschäftigten haben. Bisher konnten Auszubildende in Rheinland-Pfalz während der gesamten Ausbildungszeit lediglich drei Tage Bildungsfreistellung für eine gesellschaftspolitische Weiterbildung in Anspruch nehmen.

Zur Begründung dieses Schrittes betont die Landes-Weiterbildungsministerin Doris Ahnen: »Wir wollen junge Menschen verstärkt zum Engagement in der Gesellschaft motivieren. Um dies zu erreichen, wollen wir Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Berufsausbildung mehr Chancen eröffnen, sich intensiv mit gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Damit leisten wir auch einen Beitrag zur Verbesserung von Partizipation und Bürgerbeteiligung.« (03.01.2013, prh)

Übersicht über die Bildungsurlaubs-/Bildungsfreistellungsregelungen der Länder

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