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Österreich führt Bildungsteilzeit ein

Zusätzlich zum Bildungsurlaub (»Bildungskarenz«) führt Österreich zum 1. Juli 2013 eine Bildungsteilzeit ein.

Dieses neue Instrument wird im Gegensatz zur Bildungskarenz Weiterbildung auch neben einer Teilzeitbeschäftigung in bestehenden Arbeitsverhältnissen ermöglichen. Bei der Bildungskarenz entfällt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber völlig, während für die Dauer der Bildungsteilzeit ein Bildungsteilzeitgeld gezahlt wird.

Voraussetzungen für die Bildungsteilzeit

Voraussetzung für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen sechs Monate besteht. Die Vereinbarung über die Bildungsteilzeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich erfolgen und neben deren Beginn und Dauer auch das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit beinhalten.

Die Dauer der Bildungsteilzeit darf vier Monate nicht unter- und zwei Jahre nicht überschreiten. Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf zehn Stunden nicht unterschreiten.

Bildungsteilzeitgeld

Die genaue Höhe des Bildungsteilzeitgeldes hängt vom Ausmaß der Stundenreduzierung ab. Das Bildungsteilzeitgeld beträgt für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wird, 0,76 Euro täglich. Wird die Wochenarbeitszeit beispielsweise um 15 Stunden reduziert, entsteht ein Anspruch täglich von 11,4 bzw. monatlich von 342 Euro. Bei Absenkung der Arbeitszeit um die Hälfte der Normalarbeitszeit (20 Stunden) monatlich 456 Euro, bei Absenkung um ein Viertel monatlich 228 Euro.

Die neue Regelung wurde durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2013 – SRÄG 2013 vom 17.04.2013 in Kraft gesetzt.
(15.05.2013, prh)

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