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Lehrerbildung: HRK beschließt Empfehlungen

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat auf ihrer 14. Mitgliederversammlung am 14. Mai 2013 Empfehlungen zur Lehrerbildung beschlossen. Sie richten sich an Bund, Länder und Hochschulen. Es geht sowohl um die hochschulische Erstausbildung als um die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern durch die Hochschulen.

»Die Hochschulen sind sich bewusst, dass sie mit ihrem Beitrag zur Lehrerbildung die Qualität des Unterrichts in den Schulen wesentlich mit bestimmen und damit eine hohe Verantwortung tragen. Das hat die heutige HRK-Mitgliederversammlung sehr deutlich gemacht«, so HRK-Vizepräsident Holger Burckhart nach der Sitzung in Nürnberg. »Sie werden die Lehrerbildung auch zukünftig als eine ihrer vordringlichen Aufgaben betrachten. Eine gute Schule bestimmt die Vorbildung der künftigen Studienanfängerinnen und -anfänger und kommt damit auch der Hochschulbildung unmittelbar zugute«.

Die Hochschulen verstünden die Lehrerbildung als Einheit von fachwissenschaftlicher und erziehungswissenschaftlicher Bildung und Forschungsbezug. Zugleich müsse sie auf die Persönlichkeitsbildung der künftigen Lehrerinnen und Lehrer zielen, so Burckhart.

In der Regel sieht die HRK die Lehrerbildung als universitäre Aufgabe, die allerdings durch geeignete Kooperationen mit anderen Hochschultypen zu ergänzen sei.

Damit die Hochschulen ihrer Verantwortung in der Lehrerbildung auch weiterhin gerecht werden können, sind bestimmte Voraussetzungen zu schaffen.

Die Hochschulrektorenkonferenz hält es u.a. für notwendig, die Forschung im Bereich der Lehrerbildung zu stärken. Die Lehrerbildung sollte nach ihrer Auffassung in den hochschulischen Strukturen besser verankert werden. Die HRK macht Vorschläge, wie die künftigen Lehrerinnen und Lehrer auf die Anforderungen der Inklusion gezielt vorbereitet werden und wie die Qualität der Lehramtsstudiengänge gesichert werden sollten. Sie fordert, den Hochschulen die für eine gute Lehrerbildung erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Es bedürfe einer Kapazitätsberechnung, die sich an der notwendigen intensiven Ausbildung in den erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Fächern orientiert. (21.05.2013, prh)

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