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Was bedeutet Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung?

Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung (Arbeitnehmerweiterbildung) dient. Er wird oft auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden.

Im Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den bezahlten Bildungsurlaub vom 24. Juni 1974 hatte sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, den Rechtsanspruch auf bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen. Da der Bund allerdings durch die Kulturhoheit der Länder keine Bildungshoheit hat, verabschiedeten die Bundesländer im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung eigene Landesgesetze, die Arbeitnehmern einen Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub geben.

Die westdeutschen Länder (außer Bayern) führten den Bildungsurlaub ab 1974 ein, zuerst Hamburg, bis in die 1990er Jahre die restlichen Bundesländer; nach der deutschen Einigung zogen die ostdeutschen Länder (außer Sachsen) nach und das jeweils zuständige Ministerium erließ ebenfalls Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetze oder nahm die Regelungen in das Weiterbildungsgesetz auf. Gesetzliche Regelungen gibt es außerdem für Betriebsratsmitglieder nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1972 und für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Bund) aufgrund eines Rundschreibens zur Arbeitsbefreiung aus dem Jahr 1965, zuletzt geändert 1997.

In Bayern und Sachsen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze, dort beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer bzw. Beamtinnen und Beamte haben keinen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub.

In allen Ländern mit Bildungsurlaub gilt:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Arbeitsort in dem Bundesland haben unabhängig von ihrem Wohnort einen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr (im Saarland sogar sechs Tage). Während der Freistellung besteht Anspruch auf volle Fortzahlung des Gehalts bzw. Lohns durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber fortgezahlt.
  • Je nach Bundesland kann der Anspruch von zwei Jahren kumuliert werden, so dass z.B. auch 10-tägige Bildungsurlaubsreisen möglich sind.
  • Der Freistellungsanspruch ist in der Regel auf politische und berufliche Weiterbildungsveranstaltungen beschränkt; im Gegensatz zur Frühzeit des Bildungsurlaubs liegt heute das Schwergewicht der Nutzung auf berufsnahen Weiterbildungsangeboten.
  • Diese Seminare bzw. Bildungsangebote müssen von staatlichen Stellen als Bildungsurlaub anerkannt sein. Die Anerkennung muß vom Bildungsträger für jedes Bundesland extra bei der jeweils zuständigen Behörde beantragt werden (Details zur Anerkennung und Adressen der zuständigen Stellen siehe auch hier auf Bildungsurlaub.de).

Die bildungspolitische Begründung dieser Regelungen besteht in der Auffassung, dass solche Veranstaltungen mobilisierend wirken könnten für das lebenslange Lernen.

Eine ausführliche Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf den Seiten des InfoWeb Weiterbildung zum Bildungsurlaub.

Quelle: Wikipedia-Artikel Bildungsurlaub
https://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub

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