Ariadne Pfad:

Inhalt

Was ist eine Fortbildung?

Fortbildung ist neben der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung ein Teilbereich der Berufsbildung.

Umgangssprachlich werden die Begriffe Fortbildung und berufliche Weiterbildung oft fälschlich als Synonyme verwendet. Berufliche Weiterbildung umfasst aber zum Beispiel autodidaktische Weiterbildung, Umschulungen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, die alle nicht zur Fortbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zählen.

Auch im medizinischen Bereich wird der Begriff Fortbildung verwendet, dort versteht man darunter eine ärztliche Fortbildung oder eine Fortbildung für Apothekerinnen und Apotheker und verwandter Berufe, z.B. im pharmazeutischen Bereich. Ärztliche Fortbildungen sind die im Fortbildungskalender der örtlichen Ärztekammern oder der Apothekerkammern anerkannten Fortbildungsveranstaltungen.

In diesem Artikel geht es hauptsächlich um Fortbildungen im Sinne des BBiG.

Regelungen

Nach § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zielt eine Fortbildung auf jene Qualifikationen, die bereits in einem Ausbildungsberuf erworben wurden. Sie sollen erhalten, erweitert, der technischen Entwicklung angepasst oder so ausgebaut werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Es wird unterschieden zwischen

Erhaltungsfortbildung

Eine Erhaltungsfortbildung dient zur Auffrischung oder Reaktivierung beruflicher Fertigkeiten und Fachwissen. Sie kommt immer dann in Frage, wenn Sie zum Beispiel nach längerer beruflicher Pause wieder einsteigen wollen oder in ein altes Aufgabengebiet zurückkehren.

Erweiterungsfortbildung

Eine Erweiterungsfortbildung dient dazu, Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in Ihrem aktuellen beruflichen Umfeld zu erweitern.

Anpassungsfortbildung

Eine Anpassungsfortbildung hilft Ihnen, in technischen, wirtschaftlichen, sozialen oder rechtlichen Fragen auf dem neusten Stand zu bleiben und Ihr Wissen in Bezug auf veränderte Anforderungen am Arbeitsplatz anzupassen.

Aufstiegsfortbildung

Eine Aufstiegsfortbildung baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf und qualifiziert Sie für höhere, verantwortungsvolle Positionen.

Die durch die Teilnahme an Fortbildungsangeboten erworbenen Qualifikationen werden meist durch Prüfungen nachgewiesen, die die zuständigen Stellen (meist Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern) durchführen. Einige Fortbildungen sind durch bundesweit gültige Rechtsverordnungen, die von den zuständigen Bundesministerien erlassen werden, geregelt.

Als berufliche Aufstiegsfortbildung bezeichnet man zum Beispiel die von Facharbeitern besuchten Kurse, die zur Meisterprüfung führen, Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen zur Fachwirt-Qualifikation oder die Lehrgänge, die auf eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vorbereiten.

Eine besondere Form der Fortbildung sind Unterweisungen. So fordert § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes, dass die Versicherten ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Auslöser für eine Unterweisung sind zum Beispiel Einstellung oder Versetzung, Veränderungen im Aufgabenbereich oder Veränderungen in den Arbeitsabläufen.

Finanzierung

Die berufliche Fortbildung findet zum Teil während der Arbeitszeit, zum Teil in der Freizeit, z. B. am Wochenende, statt. Der Arbeitnehmer beteiligt sich somit auch zeitlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich häufig auch die Kosten. Grundsätzlich kann berufliche Fortbildung finanziert werden

  • selten durch den Arbeitgeber,
  • meist durch den sich weiterbildenden Arbeitnehmer selbst,
  • mit öffentlichen Fördermitteln, z. B.
    • durch die Agentur für Arbeit, Förderprogramme der Bundesländer oder
    • durch die EU oder
    • durch eine Kombination daraus.

Quellen

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)