Berufssprachkurse - Deutsch für den Beruf für Menschen mit Migrationshintergrund
Ziele der Berufssprachkurse
Am 01. Juli 2016 erweiterte der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund: die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. §45a AufenthG (Berufssprachkurse) wurde zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes. Sie wird vom BAMF umgesetzt und baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf: In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In daran anschließenden Berufssprachkursen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die Berufssprachkurse setzen sich aus verschiedenen Kursen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen und den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verbinden.
Voraussetzungen für die Teilnahme an Berufssprachkursen
Sie haben bereits gute bis sehr gute Deutschkenntnisse und möchten sich sprachlich und fachlich weiterqualifizieren, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern? Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um an der Förderung teilzunehmen.
Wer kann teilnehmen?
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich. Diese Voraussetzung muss von Geduldeten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, nicht erfüllt sein.
- Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld); Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
- Sie durchlaufen das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
- Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung.
Thematik: Integration
Zielgruppe(n): Migrantinnen, Migranten
Zuständigkeit:
Anmeldung für Berufssprachkurse
Sie möchten sich über oben genannte Kurse sprachlich und fachlich weiterqualifizieren? Dann wenden Sie sich an Ihren Vermittler der Arbeitsagentur oder des Jobcenters bzw. der Optionskommune. Die Mitarbeitenden wissen, an welchen Sprachschulen seit dem 01.07.2016 Kurse der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung angeboten werden und können Sie für einen dieser Weiterqualifizierungen vorschlagen.
Wenn Sie bereits arbeiten, können Sie Ihren Arbeitgeber fragen. Dieser erhält vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitere Informationen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Beratungshotline +49 30-1815-1111
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Weitere Informationen:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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