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Saarland: Arbeitskammer sieht Bildungsfreistellung in Gefahr

Die Arbeitskammer des Saarlandes (AK) sieht im Gesetzentwurf der Landesregierung zum Bildungsfreistellungsgesetz einen weiteren Schritt zur Aushöhlung der bestehenden Regelung. »Sollte das Gesetz so den Landtag passieren, wird das Angebot an Weiterbildung noch weiter zurückgehen«, sagt der AK-Vorstandsvorsitzende Hans Peter Kurtz.

Der erneuten Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes liegt ein 2006 eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Landesregierung zugrunde. Es geht darum, dass im Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz bisher ausschließlich von Bildungsanbietern aus dem Saarland die Rede war.

Die im nun angelaufenen Novellierungsverfahren vorgesehene Einführung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems stelle viele Weiterbildungsanbieter vor enorme organisatorische, vor allem aber finanzielle Probleme. Zudem bilde eine Zertifizierung lediglich Prozesse ab, sage aber nichts über die inhaltliche Qualität des Bildungsangebotes aus, stellt Hans Peter Kurtz fest.

Aus diesem Grund fordert der AK-Vorstandsvorsitzende die Landesregierung auf, die im Anhörungsverfahren des Wirtschaftsausschusses von nahezu allen Sachverständigen geäußerte Kritik ernst zu nehmen und das Zertifizierungsverfahren zu streichen. (09.02.2010, prh)

Vergleiche: Saarland: Änderungen des Weiterbildungsrechts heftig umstritten

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