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Was ist eine Umschulung?

Unter Umschulung versteht man die Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Kenntnisse und Erfahrungen aus der vorigen Tätigkeit erlauben oft eine Verkürzung der Ausbildung zum neuen Berufsbild gegenüber einem Anfänger.

Ziel der Teilnahme an einer Umschulung ist ein Berufswechsel, um z.B. eine berufliche Neuorientierung zur Verbesserung der Eingliederungschancen in einen veränderten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Dauer der Ausbildung verkürzt sich um ein Drittel der Ausbildungszeit, daher ist für die Teilnahme an einer Umschulung Lebens- und Berufserfahrung erforderlich. Eine Umschulung als berufliche Weiterbildung bereitet auf die Abschlussprüfung für einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vor. Die Liste der beliebtesten Umschulungsberufe ändert sich ständig und orientiert sich an den erwarteten zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmaktes.

Umschulung bei einem Bildungsträger:

Die Bildungsträger bieten eine Vielzahl von Umschulungsangeboten in verschiedenen Branchen an.
Die Umschulungsmaßnahme wird mit einem Bildungsgutschein finanziert und muss notwendig und geeignet sein, um eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden und/oder bei gesundheitlichen Einschränkungen eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Zuständig für die Bewilligung ist die jeweilige Arbeitsagentur der Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter oder andere Kostenträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, BFD).

Schulische Umschulung:

Ausbildungsberufe, die nur an Berufsschulen erlernt werden können, müssen als Umschulung auch an Berufsfachschulen erfolgen. Die Kosten für Schule und Lebensunterhalt können von den Leistungsträgern (z. B. Bundesangentur für Arbeit, Rentenversicherer, BFD) übernommen werden. Dauert die Ausbildung länger als 24 Monate, kann eine finanzielle Eigenbeteiligung notwendig sein.

Betriebliche Umschulung:

Eine Umschulung im Betrieb erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative. Interessierte müssen sich selbst den Ausbildungsbetrieb suchen, dafür ist die Berufsausbildung in allen Berufen möglich. Es wird ein spezieller Umschulungsvertrag geschlossen. Die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist für das zweite und dritte Berufsschuljahr vorgesehen. Auch die betriebliche Umschulung kann durch die Leistungsträger gefördert werden oder es wird vom Ausbildungsbetrieb ein Gehalt gezahlt.

Quellen:

Verantwortlich für den Inhalt: InfoWeb Weiterbildung

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