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Was ist eine Zuständige Stelle?

Für die Durchführung von Abschlussprüfungen in Ausbildungsberufen sind sogenannte "zuständigen Stellen" nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) verantwortlich. Sie haben zahlreiche Beratungs- und Überwachungsaufgaben in der Berufsbildung. In der beruflichen Weiterbildung gehört hierzu vor allem die Entscheidung über die Zulassung zu Abschlussprüfungen. Zuständige Stellen sind:

  • die Handwerkskammern für die berufliche Bildung in Handwerksbetrieben
  • die Industrie- und Handelskammern für die Berufsbildung in anderen Gewerbebetrieben
  • die zuständigen Stellen für Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft - (zum Beispiel Landwirtschaftskammern)
  • die Kammern für die Freien Berufe
  • im öffentlichen Dienst die von den jeweils zuständigen Behörden bestimmten Dienststellen

In den jeweiligen Kammern haben sich die Unternehmen und Betriebe einer Region nach Industrie, Handel, Handwerk, freien Berufen oder Landwirtschaft organisiert, damit ihre Interessen vertreten werden und um Service und Unterstützung in vielen Bereichen zu erhalten.

Die Kammern haben zudem vom Staat wichtige Aufgaben im Bereich der Berufsausbildung übertragen bekommen, die sie im Sinne des Berufsbildungsgesetzes durchzuführen, zu überwachen und zu fördern haben. Die Ausbildungsberater der Kammern kommen in die Betriebe, informieren und beraten sie über die Berufsausbildung. Sie prüfen und überwachen die Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals. Die Kammern sind also in erster Linie Ansprechpartner für die Betriebe.

Um den Rahmen der Ausbildung bilden zu können, nimmt die zuständige Stelle folgende Aufgaben wahr:

  • Überwachung der Berufsausbildung
  • Ausbildungsrelevante Beratung
  • Prüfung der Eignung von Ausbildungsbetrieben und Ausbildungspersonal
  • Prüfung der Ausbildungsverträge und Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • Organisation und Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Organisation und Durchführung von Fortbildungsprüfungen
  • Berufungen von Prüfungsausschüssen
  • Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsbildungsabschlüssen
  • Betreuung des Berufsbildungsausschusse

Zuständige Stellen nach §71 Berufsbildungsgesetz BBiG

Quellen:

Verantwortlich für den Inhalt: InfoWeb Weiterbildung

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