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Was ist Aufstiegsfortbildung (Höherqualifizierende Berufsbildung)?

Die Aufstiegsfortbildung ist eine besondere Art der beruflichen Weiterbildung. Sie baut auf eine abgeschlossene Berufsausbildung auf und qualifiziert die Absolventen für neue Aufgaben und mehr Verantwortung. Dafür kann eine fehlende Ausbildung in der Regel durch eine entsprechend langjährige und einschlägige Berufstätigkeit ersetzt werden. Die Aufstiegsfortbildung ist, wie die duale Berufsausbildung, eine Besonderheit der deutschen Bildungslandschaft. Mit dem Bestehen der Fortbildungsprüfung wird ein höherer Berufsabschluss erworben, dieser kann einen Karriereweg in gehobene Berufs- und Führungspositionen ebnen, die sonst nur für Personen mit Hochschulabschluss erreichbar sind. Die Prüfungen werden vor den zuständigen Kammern oder Fachschulen abgelegt.
Zu den häufigsten Abschlüssen zählen in Deutschland vor allem Meister/innen und Techniker/innen sowie kaufmännische Fortbildungsabschlüsse wie Betriebswirtinnen und Betriebswirte sowie Fachwirtinnen und Fachwirte.

Zu den Aufstiegsfortbildungen gehören zum Beispiel Meister, Fachwirt, Betriebswirt oder Fachkaufmann, wobei es je nach Branche eigene Fachbereiche für den jeweiligen Abschluss gibt; also beispielsweise den Bankfachwirt im Bereich Finanzen, den Fachwirt Alten- und Krankenpflege in der Gesundheitsbranche oder den Medienfachwirt in der Medienbranche.

2020 ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft getreten. Zu den Neuerungen gehört auch die Einführung der ergänzenden Berufsbezeichnungen für Fortbildungsabschlüsse:

  • als erste Fortbildungsstufe der Geprüfte Berufsspezialist und die Geprüfte Berufsspezialistin (für z.B. Servicetechnik)
  • als zweite Fortbildungsstufe der Bachelor Professional (z.B. in Bilanzbuchhaltung), entspricht DQR Niveaustufe 6
  • als dritte Fortbildungsstufe der Master Professional (z.B. in Betriebswirtschaft), entspricht DQR Niveaustufe 7

Das erfolgreiche Bestehen einer Aufstiegsfortbildungsprüfung ermöglicht es, durch den Kompetenzerwerb im Beruf ein dem Hochschulstudium vergleichbares Bildungsniveau zu erreichen. Die neuen Bezeichnungen unterstreichen die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium und fördern gleichzeitig die internationale Mobilität, da die Begrifflichkeiten auch in anderen Ländern verstanden werden.
Hinweis: Der DQR ist ein erster Vergleichsmaßstab, jedoch rechtlich nicht belastbar. Zum DQR siehe unser Artikel hier.

Für jede dieser Fortbildungsstufen wurde auch gesetzlich festgelegt, welcher Lernumfang für den in der jeweiligen Fortbildungsordnung vorgesehenen Kompetenzerwerb vorausgesetzt wird. Eine Differenzierung zwischen Unterricht und Selbstlernen oder Praxis ist hierbei nicht vorgesehen. Konkret sehen das BBiG und die Handwerksordnung (HwO) vor, dass es dazu einen zeitlichen Lernumfang von mindestens 400 (Geprüfter Berufsspezialist) / 1200 (Bachelor Professional) / 1600 (Master Professional) Stunden bedarf. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die für den jeweiligen Beruf zuständige Stelle.

Faktisch gibt es noch dritte, eigentlich vierte Aufstiegsfortbildungen mit der Zugangsvoraussetzung

  • Fachschulabschluss / Meister Vorbereitungskurs über 880 Std. (siehe ISCED 2011: ISCED 655)
  • Zweijährige Tätigkeit
  • Aufstiegsfortbildung mit einer Dauer von 8-18 Monaten.

Diese ähneln der ehemaligen zwölfmonatigen gestuften Schiffsingenieurschule / Ingenieurschule erster Klasse zum Patent C6 (=Leitender Schiffsingenieur). Eine gleichzeitige Verortung in den Schulgesetzen der Länder und eine Verortung durch die ZAB der KMK erfolgte nicht. Somit befinden sich diese Qualifikationen in einer formell rechtsfreien Bildungsebene. Beispielhaft ist hier die aktuelle gestufte Oberklasse mit Betriebsführer­lehrgang als Weiterbildung zum/zur Ingenieur/in, wie sie an der Fachschule für Wirtschaft und Technik Clausthal-Zellerfeld angeboten wird. In den Ingenieurgesetzen der Länder wird die Oberklasse Betriebsführerlehrgang neben einem sechssemestrigen Hochschulstudium genannt.

Bei der individuellen Vorbereitung auf eine Fortbildungsprüfung ist darauf zu achten, dass die in der geltenden Fortbildungsprüfungsverordnung aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. Qualifikationen umfassend erworben werden.

Der Prüfungsteilnehmende kann entscheiden, auf welche Art er den erforderlichen Lernumfang erwirbt und welche Lernform am besten zu ihm und seiner Lebenslage passt. Grundsätzlich lassen sich drei Formen des Lernens unterscheiden:

  • Systematische Weiterbildung und didaktisch angeleitetes Lernen, z. B. in vorbereitenden Lehrgängen oder anderen Seminaren in unterschiedlichen Durchführungsformen (Präsenzkurse, E-Learning bzw. Online-Lernen, Blended Learning), innerbetriebliche Weiterbildung.
  • Selbstgesteuertes und -organisiertes Lernen, dabei Umsetzung von Lernstrategien und Lernmethoden z. B. mit (digitalen) Lernmedien oder in Lerngruppen, Tutorien sowie Vor- und Nachbereitung von angeleitetem Lernen, Teilnahmen an Fachveranstaltungen.
  • Lernen im Arbeitsprozess, insbesondere berufliche Praxiserfahrungen. Alle Formen des Lernens können gleichermaßen zum Erwerb der erforderlichen Kompetenzen auf einer Fortbildungsstufe führen.
 
Quellen:

Verantwortlich für den Inhalt: InfoWeb Weiterbildung unter Mitarbeit von Joachim Schroeder

 

 

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