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W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung

Informationen zum Veranstalter

Adresse Blumenstraße 3
82327 Tutzing
Kontakt https://www.springest.de/waf/kontakt
Telefon
Telefax
E-Mail info anbieter@springest.de
Homepage http://www.waf-seminar.de
Weitere Informationen zum Bildungsanbieter:

Das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung veranstaltet Seminare und Schulungen für den Betriebsrat - alle Themen rund um das Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsausschuss, Betriebsrats-Vorsitzende und Stellvertreter, Rhetorik & Kommunikation, Soziale Belange, JAV, Betriebsratsbüro & Sekretariat, Schwerbehindertenvertretung, EDV für BR. Das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung ist ein parteipolitisch und ideologisch neutrales und unabhängiges Bildungsinstitut. Seit über 30 Jahren unterstützen wir Betriebsräte bei Ihrer anspruchsvollen Aufgabe mit Seminaren, Kongressen, Betriebsrats-Software, Literatur und persönlicher Beratung vor Ort. Besonderheiten: Das umfangreiche Seminar-Gesamtprogramm des W.A.F. Institutes für Betriebsräte-Fortbildung umfasst sowohl Grundlagen- als auch Spezialseminare, die so praxisorientiert wie möglich durchgeführt werden. Unsere kompetenten Referenten orientieren sich ständig an der aktuellen Rechtsprechung und geben ihre langjährigen Erfahrungen gerne an Sie weiter. Juristen mit Fachgebiet Arbeitsrecht, Wirtschaftsexperten und Diplom Psychologen stehen für eine fundierte und interessante Vermittlung der Inhalte ein. Alle Seminare finden in ausgewählten Tagungshotels statt, bei denen uns eine schöne und interessante Lage bzw. ein hoher Qualitäts-Standard sehr wichtig ist. Zu Ihrer Entspannung veranstalten wir bei jeder unserer Veranstaltungen ein interessantes Rahmenprogramm. Unsere Seminare unterliegen besonderen Qualitätsmaßstäben: Die Vorbereitung und Durchführung unserer Seminare ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Außerdem sind wir in den Bereichen Service-Qualität und Kundenzufriedenheit TÜV-geprüft . Bei einem W.A.F.-Seminar benötigen Sie keine Bestätigung der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Uns reicht die Unterschrift des Betriebsrats

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