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Was ist Aufstiegs-BAFöG?

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Damit wird die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – u.a. Meisterin/Meister, Technikerin/Techniker, Fachwirtin/Fachwirt oder Erzieherin/Erzieher – altersunabhängig ähnlich wie eine Ausbildungsförderung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Kriterien für eine förderungsfähige Weiterbildung

  • baut auf eine Erstausbildung auf und bereitet auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vor
  • mindestens 400 Unterrichtsstunden; Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe werden nur in Teilzeit gefördert, müssen aber nur 200 Unterrichtsstunden umfassen
  • Dauer: in Vollzeitform nicht länger als drei Jahre und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre
  • Fernunterricht nach den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes wird gefördert

Fristen für die Antragsstellung

  • Maßnahmebeitrag: spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme
  • Prüfungsgebühren: können gegen Vorlage der Rechnung gefördert werden
  • Unterhaltsbeiträge und Kinderbetreuungskosten: jederzeit, Förderung ab Antragsmonat

Bundesweite Info-Hotline: 0800 / 622 36 34

Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Aufstiegs-BAföG

Quelle: Ratgeber „Lebensbegleitendes Lernen“ des Hamburger Kursportals WISY,

https://hamburg.kursportal.info/

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG in der IWWB-Förder-Datenbank

Verantwortlich für den Inhalt: InfoWeb Weiterbildung

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