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Was ist der Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit / Jobcenter)?

Wenn Sie eine Weiterbildung oder Umschulung machen, kann Sie Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter mit einem Bildungsgutschein unterstützen. Durch einen Bildungsgutschein sichert Ihnen Ihre Agentur für Arbeit (ehemals "Arbeitsamt") oder Ihr Jobcenter zu, bestimmte Kosten für Sie zu übernehmen, die durch die Lehrgänge und Kurse anfallen. Die genauen Fördermöglichkeiten werden vor Beginn festgelegt.

Eine Förderung ist möglich, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um

  • die berufliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt bei Arbeitslosigkeit zu verbessern
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
  • einen fehlenden Berufsabschluss zu erwerben.

Die Bildungsanbieter und die Maßnahme müssen für diese Förderung nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen/zertifiziert sein. Der Gutschein kann also nur bei entsprechend zertifzierten Bildungsträgern eingelöst werden.

Übernommen werden können Kosten zum Beispiel für:

  • die Weiterbildungsmaßnahme bzw. den Lehrgang
  • Prüfungen
  • Bücher, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung oder Kinderbetreuung

Wer an einer geförderten Bildungsmaßnahme teilnimmt, erhält sog. Arbeitslosengeld in Weiterbildung, soweit Ansprüche auf Arbeitslosengeld bestehen. Wenn zu Beginn der Maßnahme Anspruch auf 30 Tage Arbeitslosengeld oder weniger besteht, bleibt dieser Anspruch während der Maßnahme eingefroren, so dass der Arbeitslose am Ende der Maßnahme noch für mindestens diesen Zeitraum Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Wenn zu Beginn der Maßnahme mehr als 30 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wird pro zwei Tage der Maßnahme der Anspruch um einen Tag, höchstens jedoch auf 30 Tage reduziert.

Auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich vielmehr um eine sogenannte Kann-Leistung, deren Gewährung im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde liegt. Gem. § 81 Abs. 1 SGB III ist eine Förderung der beruflichen Weiterbildung jedoch nur dann möglich, wenn:

  • Die Weiterbildung notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihm drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihm wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
  • Der Arbeitnehmer vor Beginn der Weiterbildung durch eine Arbeitsagentur beraten wurde und
  • Die Weiterbildungsmaßnahme sowie der Bildungsträger für die Förderung zugelassen (zertifiziert) sind.

So erhalten Sie einen Bildungsgutschein

  • Lassen Sie sich bei der ortsansässigen Agentur für Arbeit beraten. Der dort ausgestellte Bildungsgutschein mit Bildungsziel und Dauer der Weiterbildung belegt, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, und sichert Ihnen die Kostenerstattung für die Weiterbildung zu.
  • Suchen Sie sich einen geeigneten zertifizierten Kurs aus. Die Agentur für Arbeit hält Listen mit geförderten Angeboten bereit. Der Bildungsgutschein ist drei Monate gültig.
  • Die Bildungsstätte legt die Bestätigung Ihrer Aufnahme in die Weiterbildung vor Beginn der zuständigen Agentur für Arbeit vor.

Quellen:

Verantwortlich für den Inhalt: InfoWeb Weiterbildung

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