
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3920090507103037839
Inhalt des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW - Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen ist, haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Die Freistellung von der Arbeit kann zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung erfolgen, die vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannt worden sind. Der Anspruch aus zwei Jahren kann zusammengefasst werden. Während des Bildungsurlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Zweck der Arbeitnehmerweiterbildung zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit ausüben. Für die Zeit der Bildungsurlaubstage hat der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung fortzuzahlen.
Thematik: Bildungsfreistellung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer
Zuständigkeit:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Tel. 0180 3 100 110 (9 Cent/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.)
E-Mail: poststelle@msw.nrw.de
https://www.mkw.nrw/weiterbildung-und-politische-bildung/allgemeine-weiterbildung/arbeitnehmerweiterbildung
Weitere Informationen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3920090507103037839