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NRW - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

https://www.mkw.nrw/weiterbildung-und-politische-bildung/allgemeine-weiterbildung/arbeitnehmerweiterbildung

Inhalt des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW - Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW). Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Die Weiterbildung muss an anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung erfolgen. Arbeitnehmerweiterbildung ist in anderen Bundesländern als „Bildungszeit“, „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungsurlaub“ bekannt.

Zuständig für Fragen zur Arbeitnehmerweiterbildung ist landesweit das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung (bspw. Bildungsschecks NRW oder Beratung zur beruflichen Entwicklung) in Nordrhein-Westfalen liegt beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).

Wofür kann die Freistellung zur Arbeitnehmerweiterbildung erfolgen?

Die bezahlte Freistellung von der Arbeit kann zum Zwecke der beruflichen und der politischen Weiterbildung bzw. deren Kombination in Einrichtungen der Weiterbildung erfolgen, die vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannt sind.

Wer kann die Arbeitnehmerweiterbildung in Anspruch nehmen?

  • Der Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung besteht für Beschäftigte, deren Beschäftigungsverhältnis schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen ist.
  • Der Anspruch wird nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben.
  • Für Beschäftigte in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit bis zu 50 Beschäftigten entfällt der Freistellungsanspruch für das laufende Kalenderjahr, wenn bereits zehn Prozent der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr freigestellt worden sind. Für Beschäftigte in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch.
  • Auszubildende haben einen Anspruch auf politische Arbeitnehmerweiterbildung während ihrer Berufsausbildung.

Wieviel Tage umfasst die Arbeitnehmerweiterbildung?

Für Beschäftigte beträgt der Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann – nach vorheriger Beantragung – zusammengefasst werden. Arbeitet die oder der Beschäftigte regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

Auszubildende haben Anspruch auf politische Arbeitnehmerweiterbildung von insgesamt fünf Arbeitstagen während ihrer Berufsausbildung. Politische Arbeitnehmerweiterbildung findet in den ersten beiden Dritteln der Ausbildung statt. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Ausbildungsbetriebs und der Berufsschule.

Wie kann die Arbeitnehmerweiterbildung bzw. der Bildungsurlaub beantragt werden?

Anträge auf Arbeitnehmerweiterbildung müssen mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Der Mitteilung sind die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung beizulegen; dazu gehören der Nachweis des Weiterbildungsträgers über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben.

Anerkannte Einrichtungen

Auf den folgenden Internetseiten der Bezirksregierungen sind die gemäß § 11 Absatz 7 des AWbG NRW anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung aufgeführt:                         

Wer wissen möchte, welche Bezirksregierung für seine Stadt, seinen Kreis oder seine Gemeinde zuständig ist, kann dies über folgenden Link herausfinden: NRW-Karte.

Veranstaltungsort

Der Veranstaltungsort für eine anerkannte Bildungsveranstaltung darf höchstens 500 km Luftlinie von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens entfernt sein. Ausgenommen hiervon sind Gedächtnisorte und Gedenkstätten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen.

Hier ist ein Link zur Berechnung der Entfernung: https://www.luftlinie.org/

Veranstalungszeit

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) sieht vor, dass Bildungsveranstaltungen in der Regel täglich acht Unterrichtsstunden, mindestens aber sechs Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten umfassen müssen. Die Arbeitnehmerweiterbildung kann auch Seminare umfassen, die in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Innerhalb zusammenhängender Wochen kann Arbeitnehmerweiterbildung auch für jeweils einen Tag pro Woche beansprucht werden, sofern bei der Bildungsveranstaltung inhaltliche und organisatorische Kontinuität gegeben ist.

Anmerkung zu den Begriffen:

Die Begriffe "Bildungsurlaub", "Bildungszeit", "Bildungsfreistellung" und "Fortbildungsurlaub" werden synonym behandelt und bedeuten alle, dass bestimmten Gruppen von Erwerbstätigen erlaubt ist, sich für eine bestimmte Zeit unter Lohnfortzahlung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Regelungen bzw. Gesetze werden von den Bundesländern erlassen, die für den weitgehend gleichen Tatbestand unterschiedliche Bezeichnungen verwenden. Die Regelungen haben je nach Bundesland unterschiedliche Inhalte und unterschiedliche Bezeichnungen: Bildungsurlaubsgesetz, Bildungszeitgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz.

Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben keine derartigen Regelungen, dort gibt es also auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung.

Thematik: Bildungsfreistellung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

Zuständigkeit:

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Tel. 0211 837 – 1001

E-Mail: : poststelle@mkw.nrw.de


https://www.mkw.nrw/weiterbildung-und-politische-bildung/allgemeine-weiterbildung/arbeitnehmerweiterbildung

Weitere Informationen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3920090507103037839

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