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Brandenburg - Bildungsfreistellung

Was ist Bildungsfreistellung - "Bildungsurlaub" in Brandenburg?

Bildungsfreistellung - auch "Bildungsurlaub" genannt - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung.

Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Geregelt ist dies im vierten Abschnitt des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung erleichtert berufstätigen Erwachsenen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom "Lebenslangen Lernen".

Wer hat Anspruch Bildungsfreistellung - "Bildungsurlaub" in Brandenburg?

Einen Anspruch haben alle im Land Brandenburg Beschäftigten, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte sowie diesen gleichgestellte Personen. Beamte, Soldaten und Richter gehören nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten.

Wofür gibt es Bildungsfreistellung - "Bildungsurlaub" in Brandenburg?

Bildungsfreistellung gibt es für Veranstaltungen der beruflichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung, die eine staatliche Anerkennung zur Bildungsfreistellung im Land Brandenburg aufweisen.

Wie erfahre ich, welche Veranstaltungen für die Bildungsfreistellung - "Bildungsurlaub" in Brandenburg anerkannt sind?

Alle anerkannten Veranstaltungen sind im Suchportal Bildungsfreistellung aufgeführt, das eine Übersicht nach Themengebieten aufweist und die gezielte Suche nach anerkannten Veranstaltungen ermöglicht. Auch Veranstalter können Auskunft über die Anerkennung ihrer Veranstaltungen für die Bildungsfreistellung geben, da eine Anerkennung nur auf Antrag des jeweiligen Veranstalters ausgesprochen wird. Der Veranstalter erhält ggf. einen Anerkennungsbescheid vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Wie viele Tage Bildungsfreistellung - "Bildungsurlaub" in Brandenburg gibt es?

Die Freistellung erfolgt tageweise und kann für höchstens zehn Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren beansprucht werden. Hierbei wird eine Fünf-Tage-Woche vorausgesetzt. Wird regelmäßig an mehr oder weniger Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Die Zweijahresfrist beginnt mit der erstmaligen Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung.

Bei wem wird der Anspruch auf  Bildungsfreistellung - "Bildungsurlaub" in Brandenburg geltend gemacht?

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung wird gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht. Das ist formlos möglich, es kann aber auch ein Formblatt verwendet werden, beispielsweise die Anmeldebestätigung, die Beschäftigte vom Veranstalter der anerkannten Veranstaltung unentgeltlich erhalten.

Kann die Bildungsfreistellung - "Bildungsurlaub" in Brandenburg auch abgelehnt werden?

Der Arbeitgeber kann die Bildungsfreistellung nur unter ganz bestimmten, gesetzlich genannten Gründen ablehnen. Hierzu zählen insbesondere zwingende betriebliche Belange, ggf. auch vorrangige Urlaubsansprüche anderer Beschäftigter oder bei Kleinbetrieben ein bestimmter Gesamtumfang geltend gemachter Ansprüche auf Bildungsfreistellung. Die begründete Ablehnung ist dem/der Beschäftigten grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung schriftlich mitzuteilen. Die Freistellung ist dann zu einem anderen Zeitpunkt bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres zu gewähren.

Das Verfahren zur Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung ergibt sich aus den Bestimmungen des Brandenburgisches Weiterbildungsgesetzes (BbgWBG), konkret im Abschnitt 4 (§§ 14 - 26).

Anmerkung zu den Begriffen:

Die Begriffe "Bildungsurlaub", "Bildungszeit", "Bildungsfreistellung" und "Fortbildungsurlaub" werden synonym behandelt und bedeuten alle, dass bestimmten Gruppen von Erwerbstätigen erlaubt ist, sich für eine bestimmte Zeit unter Lohnfortzahlung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Regelungen bzw. Gesetze werden von den Bundesländern erlassen, die für den weitgehend gleichen Tatbestand unterschiedliche Bezeichnungen verwenden. Die Regelungen haben je nach Bundesland unterschiedliche Inhalte und unterschiedliche Bezeichnungen: Bildungsurlaubsgesetz, Bildungszeitgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz.

Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben keine derartigen Regelungen, dort gibt es also auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung.

Thematik: Bildungsfreistellung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

Zuständigkeit:

Zuständiges Ministerium für die Bildungsfreistellung - "Bildungsurlaub" in Brandenburg:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam

Kontakt

Grundsatzfragen

Dr. Tim Eyßell
Tel.: (0331) 866-3791
Fax: (0331) 27548-4858

Marta Wilke
Tel.: (0331) 866-3793
Fax: (0331) 27548-4857

Anerkennungsverfahren

Ramona Stahr
Tel.: (0355) 4866-524
Fax: (0331) 27548-3784

Stefanie Krause
Tel.: (0355) 4866-210
Fax: (0331) 27548-3759


Weitere Informationen:
https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lebenslanges-lernen/bildungsfreistellung-bildungsurlaub.html

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