Schleswig-Holstein - Bildungsfreistellung
https://weiterbilden-sh.de/bildungsfreistellung-bildungsurlaub/
Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein
Weiterbildung ist wichtig. Sie erweitert die beruflichen Qualifikationen, fördert die Selbstentfaltung des Einzelnen und befähigt zu verantwortlichem Handeln in der Gesellschaft. Als „vierte Säule“ im Bildungswesen neben Schule, Berufsausbildung und Hochschule sorgt die Weiterbildung dafür, dass Menschen in jedem Lebensalter organisiert dazulernen können. Mit dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) vom 6. März 2012 hat die Weiterbildung in Schleswig-Holstein eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen. Das WBG enthält im Wesentlichen folgende Abschnitte:
Recht auf Weiterbildung im Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein
Es sichert das Recht jedes Menschen auf Weiterbildung und umfasst gleichrangig die allgemeine, politische und berufliche Bildung. Den Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung garantiert das WBG das Recht auf selbständige Lehrplan- und Programmgestaltung sowie auf freie Wahl des Personals.
- Das WBG gewährt allen Beschäftigten in Schleswig-Holstein das Recht auf Bildungsfreistellung. Bildungsfreistellung (oft auch „Bildungsurlaub“ genannt) bedeutet Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen oder beruflichen Weiterbildung. Informationen für Teilnehmer und für Anbieter von Veranstaltungen der Bildungsfreistellung erhalten Sie hier.
- Das WBG regelt die staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung. Im Sinne eines „Qualitätssiegels“ verleiht das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr die staatliche Anerkennung nur an diejenigen Weiterbildungsanbieter, die bestimmte Anforderungen des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen. Das Anerkennungsverfahren ist kostenfrei und antragsgebunden. Eine aktuelle Liste der staatlich anerkannten Träger und Einrichtungen der Weiterbildung in Schleswig-Holstein finden Sie auf diesen Seiten.
- Das WBG fördert die Koordinierung in der Weiterbildung. Als Koordinierungsgremium des Landes dient insbesondere die Kommission Weiterbildung. Sie hat die Aufgabe, die Entwicklung der Weiterbildung in Schleswig-Holstein zu fördern, die Landesregierung auf dem Gebiet der Weiterbildung zu beraten und das Zusammenwirken der unterschiedlichen Bildungsträger und –bereiche zu fördern. In der Kommission Weiterbildung sind Akteure aus repräsentativen gesellschaftlichen Gruppen und Weiterbildungsbereichen vertreten.
Anspruch auf Bildungsfreistellung - Bildungsurlaub - durch das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein
Das WBG gewährt allen Beschäftigten in Schleswig-Holstein das Recht auf Bildungsfreistellung. Bildungsfreistellung (oft auch "Bildungsurlaub" genannt) bedeutet Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an staatlich anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
Bildungsfreistellung - Bildungsurlaub - durch das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein – was bedeutet das?
Thematik: Bildungsfreistellung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer
Zuständigkeit:
Beratung zur Bildungsfreistellung nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein für Weiterbildungsinteressierte
Sie möchten sich weiterbilden und wünschen eine Beratung zum Thema Bildungsfreistellung? Bitte wenden Sie sich an das Beratungsnetz Weiterbildung. Die für Sie zuständige Weiterbildungsberatungsstelle finden Sie unter:
www.weiterbilden-sh.de/Standorte-Kontakte
Beratung für Veranstalter
Bei Fragen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen wenden Sie sich bitte an:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
Telefon: 0431 9905- 11 11
Email: bildungsfreistellung@ib-sh.de
Internetseite: Bildungsfreistellung IB.SH
https://weiterbilden-sh.de/bildungsfreistellung-bildungsurlaub/
Weitere Informationen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/bildungsfreistellung-bildungsurlaub/bildungsfreistellung-bildungsurlaub_node.html