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Schleswig-Holstein - Bildungsfreistellung

https://weiterbilden-sh.de/bildungsfreistellung-bildungsurlaub/

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein

Weiterbildung ist wichtig. Sie erweitert die beruflichen Qualifikationen, fördert die Selbstentfaltung des Einzelnen und befähigt zu verantwortlichem Handeln in der Gesellschaft. Als „vierte Säule“ im Bildungswesen neben Schule, Berufsausbildung und Hochschule sorgt die Weiterbildung dafür, dass Menschen in jedem Lebensalter organisiert dazulernen können. Mit dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) vom 6. März 2012 hat die Weiterbildung in Schleswig-Holstein eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen. Das WBG enthält im Wesentlichen folgende Abschnitte:

Recht auf Weiterbildung im Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein

Es sichert das Recht jedes Menschen auf Weiterbildung und umfasst gleichrangig die allgemeine, politische und berufliche Bildung. Den Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung garantiert das WBG das Recht auf selbständige Lehrplan- und Programmgestaltung sowie auf freie Wahl des Personals.

  • Das WBG gewährt allen Beschäftigten in Schleswig-Holstein das Recht auf Bildungsfreistellung. Bildungsfreistellung (oft auch „Bildungsurlaub“ genannt) bedeutet Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen oder beruflichen Weiterbildung. Informationen für Teilnehmer und für Anbieter von Veranstaltungen der Bildungsfreistellung erhalten Sie hier.
  • Das WBG regelt die staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung. Im Sinne eines „Qualitätssiegels“ verleiht das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr die staatliche Anerkennung nur an diejenigen Weiterbildungsanbieter, die bestimmte Anforderungen des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen. Das Anerkennungsverfahren ist kostenfrei und antragsgebunden. Eine aktuelle Liste der staatlich anerkannten Träger und Einrichtungen der Weiterbildung in Schleswig-Holstein finden Sie auf diesen Seiten.
  • Das WBG fördert die Koordinierung in der Weiterbildung. Als Koordinierungsgremium des Landes dient insbesondere die Kommission Weiterbildung. Sie hat die Aufgabe, die Entwicklung der Weiterbildung in Schleswig-Holstein zu fördern, die Landesregierung auf dem Gebiet der Weiterbildung zu beraten und das Zusammenwirken der unterschiedlichen Bildungsträger und –bereiche zu fördern. In der Kommission Weiterbildung sind Akteure aus repräsentativen gesellschaftlichen Gruppen und Weiterbildungsbereichen vertreten.

Anspruch auf Bildungsfreistellung - Bildungsurlaub - durch das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein

Das WBG gewährt allen Beschäftigten in Schleswig-Holstein das Recht auf Bildungsfreistellung. Bildungsfreistellung (oft auch "Bildungsurlaub" genannt) bedeutet Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an staatlich anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.

Bildungsfreistellung - Bildungsurlaub - durch das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein – was bedeutet das?

Bildungsfreistellung oder "Bildungsurlaub" bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an staatlich anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Im Normalfall stehen Beschäftigten fünf Tage Bildungsfreistellung im Kalenderjahr zu, sofern sie ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Geregelt ist dies im Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG). Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft, Verpflegung und Anreise, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung - Bildungsurlaub - nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein?

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben alle Beschäftigten - Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Richterinnen und Richter des Landes sowie Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen -, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Als Beschäftigte gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.

Bildungsfreistellung kann erst nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis beansprucht werden. Dieser Zeitraum wird als "Wartezeit" bezeichnet.

Wie viele Tage Bildungsfreistellung - Bildungsurlaub - stehen mir nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein zu?

Grundsätzlich soll allen Beschäftigten die Teilnahme an einer einwöchigen Bildungsveranstaltung ermöglicht werden. Der Freistellungsanspruch beträgt deshalb fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche gearbeitet wird. Wird regelmäßig mehr gearbeitet oder in Wechselschicht, kann sich der Anspruch auf sechs Tage erhöhen.

"Verblockung" kommt in Betracht, wenn Sie eine längere als einwöchige Bildungsveranstaltung der Bildungsfreistellung besuchen wollen. Es besteht die Möglichkeit, den Freistellungsanspruch des vorangegangenen Jahres mit dem des laufenden Kalenderjahres zu verbinden, soweit es für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen erforderlich ist.

Wie mache ich den Anspruch auf Bildungsfreistellung - Bildungsurlaub - nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein geltend?

Die Absicht Bildungsfreistellung zu beanspruchen, muss in der Regel sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung und im beiderseitigen Interesse so früh wie möglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Die Frist ist notwendig, um einen geregelten Betriebsablauf bei Abwesenheit von Beschäftigten sicherzustellen. Bei der Geltendmachung (am besten schriftlich) ist auf die staatliche Anerkennung als Bildungsfreistellungsveranstaltung hinzuweisen. Bitte lassen Sie sich deshalb bei allen Veranstaltungen von dem Anbieter versichern, dass die von Ihnen ausgewählte Veranstaltung auch tatsächlich als Bildungsfreistellung anerkannt ist. Der Veranstalter sollte Ihnen ggf. eine Kopie des Anerkennungsbescheides als Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber übersenden.

Die Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung ist dem Arbeitgeber auf Wunsch nachzuweisen. Deshalb lassen Sie sich bitte nach Veranstaltungsende eine Teilnahmebescheinigung aushändigen.

Anmerkung zu den Begriffen:

Die Begriffe "Bildungsurlaub", "Bildungszeit", "Bildungsfreistellung" und "Fortbildungsurlaub" werden synonym behandelt und bedeuten alle, dass bestimmten Gruppen von Erwerbstätigen erlaubt ist, sich für eine bestimmte Zeit unter Lohnfortzahlung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Regelungen bzw. Gesetze werden von den Bundesländern erlassen, die für den weitgehend gleichen Tatbestand unterschiedliche Bezeichnungen verwenden. Die Regelungen haben je nach Bundesland unterschiedliche Inhalte und unterschiedliche Bezeichnungen: Bildungsurlaubsgesetz, Bildungszeitgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz.

Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben keine derartigen Regelungen, dort gibt es also auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung.

Thematik: Bildungsfreistellung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

Zuständigkeit:

Beratung zur Bildungsfreistellung nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein für Weiterbildungsinteressierte

Sie möchten sich weiterbilden und wünschen eine Beratung zum Thema Bildungsfreistellung? Bitte wenden Sie sich an das Beratungsnetz Weiterbildung. Die für Sie zuständige Weiterbildungsberatungsstelle finden Sie unter:

www.weiterbilden-sh.de/Standorte-Kontakte

Beratung für Veranstalter

Bei Fragen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen wenden Sie sich bitte an:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
Telefon: 0431 9905-1111
Email: bildungsfreistellung@ib-sh.de
Internetseite: Bildungsfreistellung IB.SH


https://weiterbilden-sh.de/bildungsfreistellung-bildungsurlaub/

Weitere Informationen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/bildungsfreistellung-bildungsurlaub/bildungsfreistellung-bildungsurlaub_node.html

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