Bildungsschecks für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
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Was sind Bildungsschecks für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungsschecks beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an geeignete externe Dienstleister abgetreten. Die externen Dienstleister können diesen Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme geltend machen.
Was wird durch Bildungsschecks für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gefördert?
Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.
Wer kann Förderung durch Bildungsschecks für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten?
Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch ist die Förderung durch Bildungsschecks für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern?
Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung
- bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 500 €
- bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren),
- maximal 500 €
Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen
- bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 €
- bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), maximal 3.000 €
Neu: Die Obergrenzen für maximale Höhen der zuwendungsfähigen Ausgaben (Matrix) gelten nur für Anträge auf eine 75% Förderung nach De-minimis-Verordnung.
Wie können Bildungsschecks beantragt werden?
Thematik: Qualifizierung
Zielgruppe(n): Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige
Zuständigkeit:
Antragstellung für die Förderung durch Bildungsschecks für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Antragstellung muss durch das Unternehmen grundsätzlich vor Maßnahmebeginn erfolgen.
Anträge sind bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1-3, D-19055 Schwerin
Tel 0385 55775-0
Fax 0385 55775-40
info@gsa-schwerin.de
Die Kontaktdaten der Ansprechpartner/-innen und die Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen auf den Internetseiten der GSA zur Verfügung.
https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/foerderung-der-aus-und-weiterbildung/bildungsschecks-fuer-unternehmen.html
Weitere Informationen:
https://www.weiterbildung-mv.de/bildungsschecks-unternehmen-mv.php
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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