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Thüringen nimmt Anlauf für ein Bildungsfreistellungsgesetz

Landes-Koalition legt Gesetzentwurf zur Bildungsfreistellung vor. 

Das Thüringer Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der nun doch eine Erstattungsregelung für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten vorsieht. Die GEW Thüringen sieht die Kompensationszahlung kritisch. Während ArbeitnehmerInnen die Kursgebühren tragen müssen, sollen betroffene Arbeitgeber eine Teilerstattung für die Lohnfortzahlung erhalten können. »Damit dient dieser Kompromiss eher dem Koalitionsfrieden denn den Anforderungen an eine moderne Arbeitswelt. Bildungsfreistellung bringt alle Beteiligten weiter, die Beschäftigten und die Unternehmen. Daher sollten auch beide Seiten ihren Anteil tragen«, erklärt hierzu der Thüringer GEW-Vorsitzende Torsten Wolf.

»Unsere Vorstellungen eines Rechtsanspruchs auf Freistellung zur Weiterbildung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen sind mit dem Gesetzentwurf nur ansatzweise erfüllt«, kommentiert Wolf den vorgestellten Gesetzentwurf für ein Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz.

Bislang herrschte weitgehend Stillstand in den Verhandlungen zu einem Bildungsfreistellungsgesetz. Vorliegende Gesetzentwürfe der Landtagsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE wurden in den Bildungsausschuss verwiesen, dort aber nicht umfassend beraten. Die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber hat nun offensichtlich den Kompromiss erzwungen. Die vorgesehene Schutzklausel für Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten schließt möglicherweise 20 Prozent der Thüringer Beschäftigten von Bildungsfreistellung aus. »Wir setzen auf das nun beginnende Anhörungsverfahren und Gespräche mit den Landtagsfraktionen. Die GEW Thüringen wird sich weiter für einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung für alle einsetzen. Die Erstattungsregelung und die Schutzklausel ist für uns der falsche Weg«, fasst Wolf zusammen.

Die GEW Thüringen fordert fünf Tage bezahlte Freistellung für alle ArbeitnehmerInnen zur gesellschaftspolitischen und arbeitsweltbezogenen Weiterbildung. Thüringen gehört zu den vier Bundesländern, die bisher keine gesetzliche Regelung zur Bildungsfreistellung haben. Die Landesregierung hat sich 2009 in ihrer Koalitionsvereinbarung zu einer Verabschiedung verpflichtet.

QUELLE: Nach einer GEW-Mitteilung


(06.11.2013, prh)

siehe auch: Thüringer SPD fordert Bildungsurlaub

siehe auch: verdi: »Wirtschaft braucht Weiterbildung«

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