Bildungsurlaub in Brandenburg – Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz (BbgWBG)
Was ist Bildungsfreistellung - »Bildungsurlaub« in Brandenburg?
Bildungsfreistellung - auch »Bildungsurlaub« genannt - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung.
Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Geregelt ist dies im vierten Abschnitt des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung erleichtert berufstätigen Erwachsenen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom "Lebenslangen Lernen".
Wer hat Anspruch Bildungsfreistellung - »Bildungsurlaub« in Brandenburg?
Einen Anspruch haben alle im Land Brandenburg Beschäftigten, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte sowie diesen gleichgestellte Personen. Beamte, Soldaten und Richter gehören nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten.
Wofür gibt es Bildungsfreistellung - "Bildungsurlaub" in Brandenburg?
Bildungsfreistellung gibt es für Veranstaltungen der beruflichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung, die eine staatliche Anerkennung zur Bildungsfreistellung im Land Brandenburg aufweisen.
Wie erfahre ich, welche Veranstaltungen für die Bildungsfreistellung - »Bildungsurlaub« in Brandenburg anerkannt sind?
Alle anerkannten Veranstaltungen sind im Suchportal Bildungsfreistellung aufgeführt, das eine Übersicht nach Themengebieten aufweist und die gezielte Suche nach anerkannten Veranstaltungen ermöglicht. Auch Veranstalter können Auskunft über die Anerkennung ihrer Veranstaltungen für die Bildungsfreistellung geben, da eine Anerkennung nur auf Antrag des jeweiligen Veranstalters ausgesprochen wird. Der Veranstalter erhält ggf. einen Anerkennungsbescheid vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Thematik: Bildungsfreistellung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer
Zuständigkeit:
Zuständiges Ministerium für die Bildungsfreistellung - »Bildungsurlaub« in Brandenburg:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Kontakt
Grundsatzfragen
Dr. Tim Eyßell
Fax: 0331. 275 48- 4858
tim.eyssell@mbjs.brandenburg.de
Marta Wilke
Fax: 0331. 275 48- 4857
marta.wilke@mbjs.brandenburg.de
Anerkennungsverfahren
Ramona Stahr
Fax: 0331. 275 48- 3784
ramona.stahr@bildungsfreistellung.brandenburg.de
Stefanie Krause
Fax: 0331. 275 48- 3759
stefanie.krause@bildungsfreistellung.brandenburg.de
Weitere Informationen:
https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lebenslanges-lernen/bildungsfreistellung-bildungsurlaub.html
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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