QualiScheck - Förderung beruflicher Weiterbildung in Rheinland-Pfalz
Ziel und Gegenstand des QualiScheck
Möchten Sie sich beruflich weiterbilden? Der Europäische Sozialfonds und das Land Rheinland-Pfalz
unterstützen Sie mit dem QualiScheck bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung und übernehmen einmal im Jahr 60 Prozent der Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme, bis zu maximal 600 Euro.
Wer wird durch den QualiScheck gefördert
Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz,
- die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam
Veranlagten haben oder - die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 20.000 bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam
Veranlagten haben, wenn die Weiterbildungskosten höher sind als 1.000 Euro (inkl. MwSt).
Für Personen, die diese Einkommensgrenze nicht erreichen, ist eine Förderung durch die Bildungsprämie
(www.bildungspraemie.info) möglich.
Die Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung mit dem QualiScheck ist an gewisse Voraussetzungen gebunden.
Damit Sie schnell erfahren, ob der QualiScheck in Ihrem Falle passt, haben wir auf www.qualischeck.rlp.de
einen Vorab-Check für Sie vorbereitet.
Für alle Fragen rund um die Antragsstellung und die Trägerakkreditierung stehen wir Ihnen unter unserer
kostenfreien Servicenummer 0800 5 888 432 montags bis donnerstags von 8 –16.00 Uhr und freitags von 8 – 13.00 Uhr zur Verfügung.
Weitere Informationen zum QualiScheck erhalten Sie auch auf unserer Webseite www.qualischeck.rlp.de
Was wird gefördert?
Der QualiScheck fördert berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Metho-
den- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, die dem Erhalt der Beschäftigungs-
fähigkeit in einem ausgeübten Beruf nutzen.
Bitte beachten Sie: Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch
nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.
Welche Kosten werden durch den QualiScheck übernommen?
Mit dem QualiScheck fördern wir 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren). Sonstige Kosten, wie z. B. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.
Die maximale Förderhöhe beträgt 600 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Wie wird durch den QualiScheck gefördert?
- Der QualiScheck wird durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ausgegeben. Informationen zum QualiScheck erhalten Sie über die kostenfreie Servicenummer 08005888432 oder auf der Webseite www.qualischeck.rlp.de
- Sie erhalten das Antragsformular nach kostenloser telefonischer Anfrage oder auf der Webseite
www.qualischeck.rlp.de. - Das ausgefüllte Formular senden Sie an das
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung,
Rheinallee 97–101 in 55118 Mainz. - Nach der Prüfung im Landesamt erhalten Sie Ihren persönlichen QualiScheck mit der Post. Auf dem
QualiScheck ist neben der von Ihnen gewählten Weiterbildung auch der Wert des Schecks vermerkt. - Bitte lassen Sie sich von Ihrem Weiterbildungsanbieter bestätigen, dass sie die Weiterbildung bezahlt
und an ihr teilgenommen haben. - Anschließend können Sie den QualiScheck beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einlösen und bekommen die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
Thematik: Berufliche Weiterbildung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer
Zuständigkeit:
Referat 63 – QualiScheck
Rheinallee 97–101
55118 Mainz
Tel. (0 61 31) 9 67-0
Fax (0 61 31) 9 67-3 70
E-Mail: info@qualischeck.rlp.de
Internet: http://qualischeck.rlp.de
Weitere Informationen:
https://esf.rlp.de/qualischeck/
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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