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Saarländisches Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG)

https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/service/weiterbildungsrecht/weiterbildungsrecht.html

Inhalte des Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG)

§ 1

Regelungsbereich, Begriff und Inhalt der Weiterbildung

(1) Dieses Gesetz regelt die staatliche Anerkennung von Einrichtungen und Landesorganisationen der Weiterbildung, die staatliche Förderung von staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung aus öffentlichen Mitteln und die Zusammenarbeit staatlich anerkannter Einrichtungen der Weiterbildung sowie das Weiterbildungsinformationssystem.

(2) Weiterbildung im Sinne dieses Gesetzes umfasst als Teil des lebenslangen Lernens alle Formen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge des Schulwesens, der beruflichen Erstausbildung, der außerschulischen Jugendbildung und der Fortbildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes. Sie erstreckt sich auf neue Formen des Lernens, insbesondere auch selbstgesteuertes Lernen mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnik.

(3) Das von den Einrichtungen der Weiterbildung zu erstellende Angebot an Bildungsmaßnahmen kann die Bereiche der allgemeinen, der politischen und der beruflichen Weiterbildung sowie integrative Maßnahmen dieser Bereiche umfassen.

(4) Die allgemeine Weiterbildung fördert das selbstständige und verantwortliche Urteil und regt zur geistigen Auseinandersetzung an. Sie dient der Bewältigung persönlicher, beruflicher und gesellschaftlicher Probleme.

(5) Die politische Weiterbildung ist Teil der allgemeinen Weiterbildung. Sie soll die Fähigkeit und Motivation fördern, politische, kulturelle und gesellschaftliche Zusammenhänge zu beurteilen und politische und gesellschaftliche Aufgaben wahrzunehmen.

(6) Die berufliche Weiterbildung fördert die berufliche und soziale Handlungskompetenz. Sie dient der Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, der Wiedereingliederung Arbeit Suchender in das Berufsleben, dem Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit und der Sicherung des vorhandenen Arbeitsplatzes. Die wissenschaftliche Weiterbildung ist Teil der beruflichen Weiterbildung.

Thematik: Aus- und Weiterbildung

Zielgruppe(n): Bildungsanbieter

Zuständigkeit:

Zuständige Stelle für das Saarländisches Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG):

Allgemeine/politische Weiterbildung

Ministerium für Bildung und Kultur - Referat D 7

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Telefon (0681) 501-7214
Telefax (0681) 501-7548
 

Berufliche Weiterbildung

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Referat E/4

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon
(0681) 501-4147
Telefax
(0681) 501-1788

https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/service/weiterbildungsrecht/weiterbildungsrecht.html

Weitere Informationen:
https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-WeitBiF%C3%B6GSLpG1

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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