Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Was ist der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?
Nur eine fundierte und aktuelle berufliche Qualifikation sichert dauerhaft den Arbeitsplatz. Und nur gut aus- und weitergebildete Beschäftigte helfen den Unternehmen, erfolgreich zu sein. Deshalb unterstützt das Land Schleswig-Holstein die berufliche Weiterbildung
Was wird mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt?
Damit werden bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten für berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen und Auszubildenden, maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen pro Antragstellenden aus ESF-Mitteln gezahlt. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber oder die/der Erwerbstätige bei selbstständiger Tätigkeit müssen sich zu mindestens 60% an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige
Zuständigkeit:
Wie beantrage ich den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?
Hinweise zur Antragsstellung
- Die Förderung beginnt frühestens am 16.11.2022 und muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets kann die Förderung auch vor dem 31.12.2028 beendet werden.
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Der Antrag ist formgebunden unter Verwendung des entsprechenden, zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten Antragsformulars, spätestens zwei Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung, im Original mit Originalunterschriften aller Antragsbeteiligten – Antragsteller, Weiterbildungsträger, Arbeitgeber – einzureichen.
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Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangegangenen Arbeitstag (Montag – Freitag). Maßgeblich für die fristgerechte Vorlage ist der Eingang bei der IB.SH.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort erhalten Sie Beratung sowie alle weiterführenden Informationen. Die IB.SH bearbeitet auch die eingehenden Anträge. Zu den Antragsformularen gelangen Sie hier:
Link zur IB.SH-Seite "Weiterbildungsbonus" (dort unter "Downloads")
Ansprechpartner bei Fragen zum Förderangebot
Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr, Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr
0431 9905-2222Weitere Informationen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT.html
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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