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Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Was ist der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?

Mit Hilfe des Weiterbildungsbonus können die Kosten für eine Weiterbildung für Erwerbstätige bezuschusst werden. Das bietet den Anreiz und die Chance, die eigene Qualifikation zu verbessern und die berufliche Zukunft bestmöglich abzusichern. Ganz gleich, ob Sie Beschäftigte oder Azubi sind.

Nur eine fundierte und aktuelle berufliche Qualifikation sichert dauerhaft den Arbeitsplatz. Und nur gut aus- und weitergebildete Beschäftigte helfen den Unternehmen, erfolgreich zu sein. Deshalb unterstützt das Land Schleswig-Holstein die berufliche Weiterbildung

Was wird mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt?

Damit werden bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten für berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen und Auszubildenden, maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen pro Antragstellenden aus ESF-Mitteln gezahlt. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss sich zu mindestens 60% an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

Zuständigkeit:

Wie beantrage ich den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?

Hinweise zur Antragsstellung

  • Die Antragstellung erfolgt ab dem 1. März 2024 ausschließlich online.
  • Wer vom Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein aus dem Landesprogramm Arbeit 2021–2027 profitieren möchte, benötigt für den Online-Antrag ein Servicekonto Plus im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Ein Servicekonto Plus kann kostenlos und mithilfe der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und der Ausweis-App angelegt werden. Antragstellende sind dann authentifiziert und können ihren Online Antrag einreichen, ohne der IB.SH zusätzlich per Post einen Datenbegleitschein zu senden.

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort erhalten Sie Beratung sowie alle weiterführenden Informationen. Die IB.SH bearbeitet auch die eingehenden Anträge. Zu den Antragsformularen gelangen Sie hier:

Link zur IB.SH-Seite »Weiterbildungsbonus«

Ansprechpartner bei Fragen zum Förderangebot

Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr, Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr

0431. 99 05- 22 22
 
Auch das Beratungsnetzwerk des Landes berät kostenfrei.

Weitere Informationen:
https://weiterbilden-sh.de/weiterbildungsbonus-pro-sh/

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Weitere IWWB-Suchen

Bitte beachten Sie auch unsere anderen Suchangebote:

 

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