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Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Was ist der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?

Mit Hilfe des Weiterbildungsbonus können die Kosten für eine Weiterbildung für Erwerbstätige bezuschusst werden. Das bietet den Anreiz und die Chance, die eigene Qualifikation zu verbessern und die berufliche Zukunft bestmöglich abzusichern. Ganz gleich, ob Sie Beschäftigte, Azubi, freiberuflich tätig sind oder zum Beispiel ein Kleinstgewerbe betreiben.

Nur eine fundierte und aktuelle berufliche Qualifikation sichert dauerhaft den Arbeitsplatz. Und nur gut aus- und weitergebildete Beschäftigte helfen den Unternehmen, erfolgreich zu sein. Deshalb unterstützt das Land Schleswig-Holstein die berufliche Weiterbildung

Was wird mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt?

Damit werden bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten für berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen und Auszubildenden, maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen pro Antragstellenden aus ESF-Mitteln gezahlt. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber oder die/der Erwerbstätige bei selbstständiger Tätigkeit müssen sich zu mindestens 60% an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige

Zuständigkeit:

Wie beantrage ich den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?

Hinweise zur Antragsstellung

  • Die Förderung beginnt frühestens am 16.11.2022 und muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets kann die Förderung auch vor dem 31.12.2028 beendet werden.
  • Der Antrag ist formgebunden unter Verwendung des entsprechenden, zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten Antragsformulars, spätestens zwei Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung, im Original mit Originalunterschriften aller Antragsbeteiligten – Antragsteller, Weiterbildungsträger, Arbeitgeber – einzureichen.

  • Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangegangenen Arbeitstag (Montag – Freitag). Maßgeblich für die fristgerechte Vorlage ist der Eingang bei der IB.SH.

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort erhalten Sie Beratung sowie alle weiterführenden Informationen. Die IB.SH bearbeitet auch die eingehenden Anträge. Zu den Antragsformularen gelangen Sie hier:

Link zur IB.SH-Seite "Weiterbildungsbonus" (dort unter "Downloads")

Ansprechpartner bei Fragen zum Förderangebot

Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr, Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr

0431 9905-2222
 
Auch das Beratungsnetzwerk des Landes berät kostenfrei.

Weitere Informationen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT.html

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Weitere IWWB-Suchen

Bitte beachten Sie auch unsere anderen Suchangebote:

 

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