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Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt Erwerbstätige und Unternehmen dabei, fachliche Qualifikationen an den digitalen und ökologischen Wandel anzupassen. Gefördert werden Seminarkosten für berufliche Weiterbildungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Förderhöhe: 40 % der zuwendungsfähigen Seminarkosten.
  • Maximalbetrag: Bis zu 1.500 € pro Person und Kalenderjahr.
  • Arbeitgeberanteil: Die verbleibenden 60 % der Kosten müssen zwingend vom Arbeitgeber übernommen werden.
  • Mindestumfang: Die Maßnahme muss mindestens 16 Zeitstunden (inkl. Pausen) umfassen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in Schleswig-Holstein, die in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Minijobber).

Nicht mehr förderfähig sind:

  • Selbstständige und Freiberufler (Hinweis: Prüfen Sie hier alternativ das Bundesprogramm KOMPASS).
  • Auszubildende.
  • Personen im öffentlichen Dienst (mit Ausnahmen bei befristeten Verträgen).

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die der Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit oder dem beruflichen Aufstieg dienen. Besonders im Fokus stehen Themen wie:

  • Digitalisierung & IT
  • Erneuerbare Energien & Nachhaltigkeit
  • Pflege & Gesundheit
  • Handwerkliche Spezialisierungen

Ausschlusskriterien (Nicht förderfähig):

  • Reine Sprachkurse.
  • Erwerb von Führerscheinen jeglicher Art.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen (z. B. Arbeitsschutzunterweisungen).
  • Maßnahmen, die Coaching- oder Mentoring-Anteile enthalten.

Voraussetzungen für Anbieter

Die Weiterbildung muss bei einem zertifizierten Träger stattfinden. Anerkannt werden Zertifizierungen nach:

  • DIN EN ISO 9001 oder
  • AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
  • Bei Fernlehrgängen: Zulassung durch die ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht).

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

Zuständigkeit:

Wie beantrage ich den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?

Hinweise zur Antragsstellung

  1. Kurs wählen: Suchen Sie sich eine passende Weiterbildung bei einem zertifizierten Anbieter.
  2. Arbeitgeber einbinden: Klären Sie die Übernahme der restlichen 60 % der Kosten.
  3. Antrag stellen: Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingegangen sein.
  4. Empfehlung: Nutzen Sie die digitale Antragstellung über das Serviceportal Schleswig-Holstein (Identifikation per eID/Online-Ausweis möglich).
  5. Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf der Vertrag mit dem Bildungsträger unterschrieben bzw. die Zahlung geleistet werden.
  6. Erstattung: Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis und die Zahlungsbelege ein, um die 40 % Förderung ausgezahlt zu bekommen.

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort erhalten Sie Beratung sowie alle weiterführenden Informationen. Die IB.SH bearbeitet auch die eingehenden Anträge. Zu den Antragsformularen gelangen Sie hier:

Link zur IB.SH-Seite »Weiterbildungsbonus« 


Ansprechpartner bei Fragen zum Förderangebot

Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr, Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr

0431. 99 05- 22 22
 
Auch das Beratungsnetzwerk des Landes berät kostenfrei.

Weitere Informationen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT.html

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Weitere IWWB-Suchen

Bitte beachten Sie auch unsere anderen Suchangebote:

 

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