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Thüringen: Gesetzentwurf zur Bildungsfreistellung vorgelegt

Land Thueringen»Gute Entscheidung für das Bildungsland und den Wirtschaftsstandort Thüringen«.  

Das thüringer Landeskabinett hat am 3. März 2015 den Gesetzentwurf zur Bildungsfreistellung beschlossen. Arbeitnehmer in Thüringen erhalten damit die Möglichkeit, sich beruflich weiterzubilden, gesellschaftspolitisch zu informieren sowie Kenntnisse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit zu erwerben und dafür von ihrem Arbeitgeber bis zu fünf Tage pro Jahr freigestellt zu werden.

Der Gesetzentwurf sieht einen Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung auf bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr vor. Die Regelungen gelten für Beschäftigte in Betrieben ab fünf Beschäftigte. Der Anspruch auf Freistellung erstreckt sich auf die Bereiche der arbeitsweltbezogenen, der gesellschaftspolitischen und der ehrenamtsbezogenen Bildung. Die Regelungen gelten für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen, für Auszubildende und Beschäftigte in Heimarbeit, die mindestens sechs Monate beschäftigt sind und deren Arbeitsstätte in Thüringen liegt oder deren Arbeitgeber seinen Firmensitz in Thüringen hat. Entsprechende Regelungen gelten für Landesbeamte und Richter. Von dem Anspruch auf Bildungsfreistellung darf nur zugunsten des Beschäftigten abgewichen werden, zum Beispiel wenn Tarifverträge weitergehende Regelungen beinhalten. Betriebliche Weiterbildung kann angerechnet werden.

Bildungsministerin Birgit Klaubert unterstreicht den Gewinn für den Bildungsstandort Thüringen: »Alle sechs bis sieben Jahre verdoppelt sich heute das verfügbare Wissen. Technologische und organisatorische Veränderungen schaffen ständig neue Fakten. Lernen endet deshalb nicht mehr nach der Schule oder der Ausbildung, sondern Lernen ist eine lebenslange Herausforderung. Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz schafft Thüringen eine wichtige Voraussetzung für den notwendigen Wissenserwerb. Es ist ein Baustein, damit wir als Bildungsland auch zukünftig weiter in der ersten Liga der deutschen Bundesländer mitspielen«.

Für Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee gelingt mit dem Gesetz ein fairer Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen: »Die Vorstellungen von Gewerkschaften und Unternehmen lagen beim Thema Bildungsfreistellung weit auseinander. Der Landesregierung ist mit dem Gesetz in einem nicht ganz einfachen Abwägungsprozess dennoch ein guter Kompromiss gelungen, der den berechtigten Ansprüchen der Beschäftigten ebenso Rechnung trägt wie den durchaus verständlichen Bedenken der Unternehmen«. Dazu habe es in den Werkstattgesprächen eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten – Kammern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften – gegeben. Thüringen werde als eines der letzten Bundesländer in Deutschland nunmehr ein Bildungsfreistellungsgesetz bekommen.

(04.03.2015, prh)

Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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