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Wann der Chef die Weiterbildung bezahlt

Stiftung Warentest informiert über die Förderung beruflicher Weiterbildung durch den Arbeitgeber.

Deutsche Arbeit­geber sind offen für die Qualifizierungs­wünsche ihrer Angestellten. Das Ergebnis einer aktuellen Studie des Forsa-Instituts zur berufs­begleitenden Weiterbildung macht Bildungs­hung­rigen Mut. Demnach freuen sich 96 Prozent der Firmen über die Fortbildungs­vorschläge ihrer Mitarbeiter und unterstützen sie bei der zusätzlichen Qualifizierung für berufliche Aufgaben. Die Stiftung Warentest hat zusammengetragen, wann der Arbeit­geber Weiterbildungen zahlen muss – und wann nicht.

Der Forsa-Umfrage zufolge sind Arbeit­geber besonders dann bereit, ihre Mitarbeiter beim Wunsch nach Weiterbildung zu unterstützen, wenn die Qualifizierung zu den Aufgaben des Angestellten passt (96 Prozent), sie ihn ans Unternehmen binden (86 Prozent) oder sie den Mitarbeiter für gute Leistungen belohnen wollen (65 Prozent). Der Beistand bei der Bildung sieht jedoch unterschiedlich aus: 80 Prozent der Betriebe beteiligen sich an den Kurs­gebühren, 77 Prozent stellen den Mitarbeiter während der Arbeits­zeit für Bildungs­zwecke frei und 32 Prozent über­nehmen die Kosten in voller Höhe. In vielen Fällen geschieht das freiwil­lig.

Ange­ordnete Weiterbildung geht auf Firmen­kosten

Grund­sätzlich gilt: Einen Rechts­anspruch darauf, dass der Chef bildungs­hung­rigen Beschäftigten eine Zusatz­qualifizierung zahlt, gib es nicht. Zumindest nicht für freiwil­lige Fort­bildungen. Anders sieht es aus, wenn der Chef selbst eine Qualifizierung anordnet. Dann trägt er selbst­verständlich die Kosten dieser Schulung. Findet die Weiterbildung nicht am Arbeits­ort statt, muss der Arbeit­geber die An- und Abreise ebenfalls über­nehmen und auch die Über­stunden vergüten, sofern es sich zum Beispiel um ein Wochen­endseminar handelt.

Auf der Website der Stiftung Warentest finden sich noch weitere umfangreiche Hinweise zur möglichen Übernahme von Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber. (12.01.2013, prh)

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