Wann der Chef die Weiterbildung bezahlt
Stiftung Warentest informiert über die Förderung beruflicher Weiterbildung durch den Arbeitgeber.
Deutsche Arbeitgeber sind offen für die Qualifizierungswünsche ihrer Angestellten. Das Ergebnis einer aktuellen Studie des Forsa-Instituts zur berufsbegleitenden Weiterbildung macht Bildungshungrigen Mut. Demnach freuen sich 96 Prozent der Firmen über die Fortbildungsvorschläge ihrer Mitarbeiter und unterstützen sie bei der zusätzlichen Qualifizierung für berufliche Aufgaben. Die Stiftung Warentest hat zusammengetragen, wann der Arbeitgeber Weiterbildungen zahlen muss – und wann nicht.
Der Forsa-Umfrage zufolge sind Arbeitgeber besonders dann bereit, ihre Mitarbeiter beim Wunsch nach Weiterbildung zu unterstützen, wenn die Qualifizierung zu den Aufgaben des Angestellten passt (96 Prozent), sie ihn ans Unternehmen binden (86 Prozent) oder sie den Mitarbeiter für gute Leistungen belohnen wollen (65 Prozent). Der Beistand bei der Bildung sieht jedoch unterschiedlich aus: 80 Prozent der Betriebe beteiligen sich an den Kursgebühren, 77 Prozent stellen den Mitarbeiter während der Arbeitszeit für Bildungszwecke frei und 32 Prozent übernehmen die Kosten in voller Höhe. In vielen Fällen geschieht das freiwillig.
Angeordnete Weiterbildung geht auf Firmenkosten
Grundsätzlich gilt: Einen Rechtsanspruch darauf, dass der Chef bildungshungrigen Beschäftigten eine Zusatzqualifizierung zahlt, gib es nicht. Zumindest nicht für freiwillige Fortbildungen. Anders sieht es aus, wenn der Chef selbst eine Qualifizierung anordnet. Dann trägt er selbstverständlich die Kosten dieser Schulung. Findet die Weiterbildung nicht am Arbeitsort statt, muss der Arbeitgeber die An- und Abreise ebenfalls übernehmen und auch die Überstunden vergüten, sofern es sich zum Beispiel um ein Wochenendseminar handelt.
Auf der Website der Stiftung Warentest finden sich noch weitere umfangreiche Hinweise zur möglichen Übernahme von Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber. (12.01.2013, prh)