Aufstiegs-BAföG 2024 in Berlin

Aufstiegs-BAföG in Berlin 2024: Rückgang der Förderzahlen – Ursachen und Bedeutung
Im Jahr 2024 erhielten 2.352 Personen in Berlin Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten »Aufstiegs-BAföG«.
Dies entspricht einem Rückgang von 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 2023 lag die Zahl noch bei 2.468 Geförderten.
Das Gesetz unterstützt Menschen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung anstreben, durch Zuschüsse zu den Bildungs- und Lebenshaltungskosten.
Förderung als Schlüssel zu Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Das Aufstiegs-BAföG ermöglicht es, trotz finanzieller Hürden eine nachhaltige berufliche Qualifizierung anzustreben. Wer eine Weiterbildung zur/zum »Meister*in«, »Fachwirt*in« oder »Techniker*in« absolviert, kann von Zuschüssen und Darlehen profitieren.
Dadurch soll dem Mangel an Fach- und Führungskräften entgegengewirkt und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung gestärkt werden.
Trends und regionale Unterschiede
Während bundesweit die Zahl der Geförderten 2024 mit 189.700 nahezu konstant blieb, zeigen sich in Berlin deutliche Einbrüche. In Brandenburg hingegen sind die Bewilligungen sogar gestiegen. Fachleute erklären, dass das Aufstiegs-BAföG gerade für junge Menschen unter 30 attraktiv sei – ihr Anteil betrug 2024 bundesweit 74 Prozent.
Herausforderungen: Warum sinken die Antragszahlen in Berlin?
Dass die Antragszahlen in Berlin rückläufig sind, könnten auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden: Einerseits könnte die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften zu einer geringeren Motivation für berufsbegleitende Weiterbildungen führen, da bereits zahlreiche berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen.
Andererseits werden auch bürokratische Hürden oder Unsicherheiten bezüglich der Förderbedingungen genannt – trotz digitaler Antragstellung.
Hintergrund
Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) fördern Bund und Länder berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger bei der Finanzierung einer beruflichen Fortbildung.
Dabei erhalten förderungsfähige Personen ein sogenanntes Aufstiegs-BAföG, die an Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- oder Teilzeit teilnehmen.
Die Förderungen nach dem AFBG werden teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen geleistet und unterstützen die Teilnehmenden bei den Kosten der Bildungsmaßnahme und des Lebensunterhalts.
(17.07.2025, prh - Nach einer Meldung von Statistik Berlin-Brandenburg)
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