Aufstiegs-BAföG 2024 in Brandenburg

Aufstiegs-BAföG 2024: Weniger Förderleistungen in Brandenburg
Im Jahr 2024 ist die Zahl der geförderten Personen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (»Aufstiegs-BAföG«, AFBG) in Brandenburg zurückgegangen.
Insgesamt erhielten 6.036 Menschen eine Bewilligung ihrer Anträge. Das entspricht einem Minus von 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr, in dem noch 6.267 Personen von diesen Leistungen profitierten.
Bedeutung des Aufstiegs-BAföG für die berufliche Weiterbildung
Das Aufstiegs-BAföG fördert Teilnehmer*innen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Es unterstützt sowohl bei den Kosten der Bildungsmaßnahme als auch beim Lebensunterhalt.
Damit trägt das Programm unmittelbar zur Verbesserung individueller Aufstiegschancen bei und stärkt die berufliche Qualifikation der Fachkräfte in Brandenburg.
Mögliche Ursachen für den Rückgang
Eine denkbare Ursache könnten veränderte Auftragslagen in Unternehmen sein, wodurch weniger Beschäftigte Weiterbildungsangebote wahrnehmen.
Möglicherweise könnten auch die wirtschaftliche Unsicherheit, etwa durch Inflation oder Konjunktureinbrüche, eine Rolle spielen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass alternative Förderprogramme und die Digitalisierung von Lernangeboten neue Optionen eröffnen, womit klassische Fördermodelle wie das Aufstiegs-BAföG weniger nachgefragt werden.
Resumee
Weniger bewilligte Förderleistungen beim Aufstiegs-BAföG in Brandenburg zeugen von einem veränderten Weiterbildungsverhalten und stellen die Arbeitsmarktakteure vor neue Herausforderungen. Es bedarf kontinuierlicher Anstrengungen, die Motivation und Unterstützung für berufliche Aufstiege und Weiterbildungen zu stärken, gerade vor dem Hintergrund eines dynamischen Arbeitsmarktes und zunehmender Digitalisierungsanforderungen.
Hintergrund
Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) fördern Bund und Länder berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger bei der Finanzierung einer beruflichen Fortbildung.
Dabei erhalten förderungsfähige Personen ein sogenanntes Aufstiegs-BAföG, die an Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- oder Teilzeit teilnehmen.
Die Förderungen nach dem AFBG werden teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen geleistet und unterstützen die Teilnehmenden bei den Kosten der Bildungsmaßnahme und des Lebensunterhalts.
(17.07.2025, prh - Nach einer Meldung von Statistik Berlin-Brandenburg)
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