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Ausländische Berufsabschlüsse: 11 Prozent mehr Anerkennungen im Jahr 2022

Die Anzahl der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse, die in Deutschland anerkannt wurden, ist im Jahr 2022 erneut gestiegen.

Laut dem Statistischen Bundesamt gab es einen Zuwachs von 11 % auf insgesamt 52.300 Anerkennungen im Vergleich zum Vorjahr (2021: 46.900). Dies markiert eine Rückkehr zu zweistelligen Wachstumsraten, nachdem die Steigerungen in den Jahren 2021 und 2020 jeweils nur bei 5 % lagen.

Seit 2016 hat sich die Anzahl der positiv entschiedenen Verfahren nahezu verdoppelt. Damals wurden lediglich 26.200 ausländische berufliche Abschlüsse als gleichwertig oder teilweise gleichwertig zu deutschen Qualifikationen anerkannt.

Die Anzahl der Neuanträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse stieg im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 13 % auf 49.500 (2021: 43.900).

Dies entspricht einem Wachstum ähnlich dem vor der COVID-19-Pandemie (durchschnittlich +10 % von 2017 bis 2019), und die Zahl der Neuanträge hat das Niveau vor der Pandemie übertroffen (2019: 43.100), nachdem es im ersten Pandemiejahr 2020 um 2,7 % gesunken war. Die Anzahl der Neuanträge für Berufsabschlüsse aus der Ukraine stieg trotz der starken Zuwanderung im Jahr 2022 lediglich um 12 % auf 1.500 und erreichte damit das Vorniveau vor der Pandemie.

Zwei Drittel aller Anerkennungen entfallen auf medizinische Gesundheitsberufe

Wie in den Vorjahren entfielen auch 2022 etwa zwei Drittel (35.400) aller anerkannten Berufsabschlüsse auf den Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe. Dies entspricht einem Anstieg um 13 % im Vergleich zum Vorjahr (2021: 31.400). Obwohl die Steigerung hier stärker war als in den Vorjahren (2021: +5 %, 2020: +8 %), blieb sie hinter den Anstiegen von 2019 und 2018 zurück (+24 % bzw. +27 %).

Seit 2020 werden die Ausbildungen in Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in Deutschland zu einer einheitlichen Ausbildung im Beruf Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt.

Die überwiegende Mehrheit der 21.000 Anerkennungen für entsprechende ausländische Abschlüsse erfolgte 2022 noch im Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger*in (18.500). Es gab 400 Anerkennungen im Beruf Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in. Die Zahl der Anerkennungen im neuen Beruf Pflegefachfrau/-mann hat sich im Vergleich zu 2021 verdoppelt, mit insgesamt 1.800 Anerkennungen. Diese drei Berufe machen zusammen 59 % aller anerkannten medizinischen Gesundheitsberufe aus.

Häufigste Anerkennungen für Gesundheits- und Krankenpfleger*innen

Die Liste der am häufigsten anerkannten Berufe hat sich im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert: Der Beruf Gesundheits- und Krankenpflegerin führt weiterhin mit 18.500 Anerkennungen (2021: 16.000). Dahinter folgen die Berufe Arzt/Ärztin mit 8.600 (2021: 8.200), Ingenieurin mit 2.300 (2021: 2.200), Pflegefachmann/Pflegefachfrau mit 1.800 (2021: 900), Lehrerin mit 1.700 (2021: 1.700) und Erzieherin mit 1.500 Anerkennungen (2021: 1.300).

Die meisten Anerkennungen für Berufsabschlüsse aus Bosnien und Herzegowina

Im Jahr 2022 wurden Berufsabschlüsse aus über 170 Ländern als vollständig oder teilweise gleichwertig zu deutschen Qualifikationen anerkannt. Die meisten Anerkennungen kamen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (9.900), gefolgt von anderen europäischen Ländern (19.300) und Asien (14.500).

Wenn man einzelne Länder betrachtet, wurden die meisten positiven Entscheidungen für Anträge aus Bosnien und Herzegowina (4.500), den Philippinen (4.000) und der Türkei (3.800) getroffen. Aus der Ukraine wurden 1.400 Abschlüsse anerkannt, was den 12. Platz einnimmt.

Insgesamt wurden 2022 rund 65.900 Anerkennungsverfahren bearbeitet (2021: 59.800). Etwa vier Fünftel der Verfahren betrafen regulierte Berufe (53.900), während ein Fünftel auf nicht regulierte Berufe entfiel (12.100). Die Mehrheit der bearbeiteten Verfahren (81 %) unterlag dem Bundesrecht, während 19 % dem Landesrecht unterlagen.

Weitere Informationen:
Die bereitgestellten Daten basieren auf der zusammengefassten Auswertung amtlicher Datenerhebungen gemäß den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen (BQFG) des Bundes und der Länder. Diese Gesetze regeln die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht oder dem jeweiligen Landesrecht unterliegen. (30.08.2023, prh - nach Informationen des Statistischen Bundesamtes))

siehe auch: Portal »Anerkennung in Deutschland«

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